Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)
Das Land Brandenburg unterstützte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) mit Zuschüssen für die nachhaltige Bewirtschaftung bewaldeter Flächen. Das Programm förderte die Geschäftsführung, die Zusammenfassung des Holzangebotes, die Mitgliederinformation und -aktivierung sowie Waldpflegeverträge. Es zielte darauf ab, die Eigenständigkeit und Marktposition der FWZ, insbesondere unter Einbindung des Kleinprivatwaldes, zu stärken.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm MLUK-Forst-RL-FWZ des Landes Brandenburg richtet sich an anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ziel ist es, diese Vereinigungen bei der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen in Brandenburg zu unterstützen, um ihre Eigenständigkeit und Marktposition zu stärken und die Waldbewirtschaftung, insbesondere im Kleinprivatwald, zu verbessern.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in verschiedenen Bereichen, darunter die Geschäftsführung, die Zusammenfassung des Holzangebotes, die Mitgliederinformation und -aktivierung sowie Waldpflegeverträge. Bestimmte Ausgaben wie Abschreibungen oder Kosten, die die Erzeugung betreffen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die je nach Maßnahme als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Fördergegenstand, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Jahr und Einheit. Die maximale Förderdauer für bestimmte Maßnahmen kann bis zu zehn Jahre betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Dieses Förderprogramm unterliegt spezifischen rechtlichen und administrativen Bedingungen, die von der Anwendung der De-minimis-Verordnung bis zu Vorgaben für die Budgetnutzung reichen. Antragsberechtigte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Einhaltung weiterer Vorschriften beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert eine schriftliche und formgebundene Einreichung beim Landesbetrieb Forst Brandenburg. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde und die Auszahlung der Fördermittel ist an bestimmte Fristen und Nachweisverfahren gebunden.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg und ist in die Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eingebettet. Sie unterliegt zudem der De-minimis-Verordnung der EU und nationalen Gesetzen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
80.000,00 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Brandenburg (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Brandenburg, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
Verwaltet von:
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Website: