Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung und Waldentwicklung, um die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes nachhaltig zu sichern. Das Programm zielt darauf ab, Waldbesitzer bei der Anpassung an den Klimawandel, der Bewältigung von Extremwetterfolgen und der Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zu unterstützen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die land- oder forstwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein besitzen, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ziel ist es, die nachhaltige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern und seine ökologische sowie ökonomische Leistungsfähigkeit zu steigern.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung, zur Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, zur Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sowie zur Erstaufforstung und Bewältigung von Extremwetterfolgen. Dies beinhaltet Vorarbeiten, Waldumbau, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung, Wegebau und die Anlage von Holzkonservierungsanlagen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und liegt in der Regel zwischen 30% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gibt es jährliche Höchstgrenzen und eine De-minimis-Grenze über drei Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung und Umsetzung der geförderten Maßnahmen sind an spezifische rechtliche, forstfachliche und administrative Bedingungen gebunden. Dazu gehören Vorgaben zur Art der Pflanzungen, zum Wildschutz, zur Einhaltung von Zweckbindungsfristen und zur Berücksichtigung von Beihilferegeln wie der De-minimis-Verordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zentral über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein abzuwickeln. Anträge müssen auf vorgegebenen Formularen eingereicht werden und spezifische Planungsunterlagen enthalten. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und der forstfachlichen Zweckmäßigkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in Schleswig-Holstein. Es wird durch EU-Beihilferegelungen und Verordnungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mitgestaltet und finanziert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der Maßnahme. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse max. 40.000 € pro Jahr, insgesamt 200.000 € über drei Jahre.

Offen bis

Offen bis:

31.03.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Forstwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Monitoring

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Forstwirtschaft

Zusätzliche Partner:

Europäische Kommission

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