Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben
Das Land Brandenburg und der ESF+ unterstützen Sozialbetriebe bei der Integration Langzeitarbeitsloser. Das Programm fördert Personalausgaben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung, um Vermittlungshemmnisse abzubauen und Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Sichern Sie sich Zuschüsse für Ihre Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Landes Brandenburg und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) richtet sich an Sozialbetriebe in Brandenburg. Ziel ist die nachhaltige Integration ehemaliger Langzeitarbeitsloser mit Produktivitätseinschränkungen oder Vermittlungshemmnissen in den regulären Arbeitsmarkt.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert spezifische Personalausgaben von Sozialbetrieben, die sich der Integration Langzeitarbeitsloser widmen. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf den regulären Arbeitsmarkt durch gezielte Betreuung und Anleitung.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet eine Vollfinanzierung in Form von Zuschüssen, um Sozialbetriebe bei ihren Integrationsbemühungen zu unterstützen. Die Höhe der Förderung ist an Vollzeitäquivalente gekoppelt und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderrichtlinie legt klare Bedingungen für Antragsteller und geförderte Maßnahmen fest, um die Wirksamkeit und Konformität mit EU-Regularien sicherzustellen. Dazu gehören Nachweise zur unternehmerischen Zielsetzung, ein Businessplan und ein Integrationskonzept. Zudem müssen bestimmte Integrations- und Qualifizierungsquoten erreicht werden.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Förderung der sozialpädagogischen Begleitung in Sozialbetrieben erfolgt online über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, basierend auf dem eingereichten Antrag und den Anlagen.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Brandenburg und ist eng an die Regelungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie allgemeine Haushalts- und Beihilferechtsvorschriften der EU gebunden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 4.726 € monatlich pro Vollzeitäquivalent für maximal 36 Monate
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen
Begünstigte:
Sozialbetriebe; ehemalige Langzeitarbeitslose
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Verwaltet von:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Zusätzliche Partner:
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)