Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg und der ESF+ unterstützen Sozialbetriebe bei der Integration Langzeitarbeitsloser. Das Programm fördert Personalausgaben für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung, um Vermittlungshemmnisse abzubauen und Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Sichern Sie sich Zuschüsse für Ihre Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm des Landes Brandenburg und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) richtet sich an Sozialbetriebe in Brandenburg. Ziel ist die nachhaltige Integration ehemaliger Langzeitarbeitsloser mit Produktivitätseinschränkungen oder Vermittlungshemmnissen in den regulären Arbeitsmarkt.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert spezifische Personalausgaben von Sozialbetrieben, die sich der Integration Langzeitarbeitsloser widmen. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Vorbereitung auf den regulären Arbeitsmarkt durch gezielte Betreuung und Anleitung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet eine Vollfinanzierung in Form von Zuschüssen, um Sozialbetriebe bei ihren Integrationsbemühungen zu unterstützen. Die Höhe der Förderung ist an Vollzeitäquivalente gekoppelt und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderrichtlinie legt klare Bedingungen für Antragsteller und geförderte Maßnahmen fest, um die Wirksamkeit und Konformität mit EU-Regularien sicherzustellen. Dazu gehören Nachweise zur unternehmerischen Zielsetzung, ein Businessplan und ein Integrationskonzept. Zudem müssen bestimmte Integrations- und Qualifizierungsquoten erreicht werden.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Förderung der sozialpädagogischen Begleitung in Sozialbetrieben erfolgt online über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, basierend auf dem eingereichten Antrag und den Anlagen.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Brandenburg und ist eng an die Regelungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie allgemeine Haushalts- und Beihilferechtsvorschriften der EU gebunden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 4.726 € monatlich pro Vollzeitäquivalent für maximal 36 Monate

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Sozialbetriebe; ehemalige Langzeitarbeitslose

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zusätzliche Partner:

Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)

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