Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt, insbesondere unter Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Sie bietet Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften für Projekte in 12 spezifischen Themenfeldern oder auch themenoffen für umweltrelevante Ideen. Das Programm ergänzt staatliche Initiativen und trägt zur Lösung aktueller Umweltprobleme bei.

Wer wird gefördert

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert ein breites Spektrum von Antragstellern, darunter natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, mit einem besonderen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderung erstreckt sich bundesweit sowie auf europäische Nachbarregionen, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, und zielt darauf ab, innovative und modellhafte Lösungen für drängende Umweltprobleme zu unterstützen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Was wird gefördert

Die DBU fördert innovative und modellhafte Vorhaben in 12 spezifischen Umweltschutz-Themenfeldern sowie eine themenoffene Förderung für besonders wirkungsvolle Umweltprojekte. Die Projekte sollen sich klar vom Stand der Forschung und Technik abgrenzen, umweltentlastend wirken und praxisnah umsetzbar sein. Reine Grundlagenforschung, reine Investitionsvorhaben und bereits begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die DBU vergibt hauptsächlich zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschüsse. In Ausnahmefällen können auch Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden. Die Förderhöhe ist projekt- und antragsabhängig, wobei für Unternehmen die EU-beihilferechtlichen Obergrenzen gelten. Eine feste Projektlaufzeit ist nicht definiert, sondern wird projektspezifisch festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, insbesondere hinsichtlich Innovation, Modellcharakter und Umweltentlastung. Die Einhaltung des EU-Beihilferechts ist obligatorisch. Bei Kooperationen ist ein koordinierender Partner zu benennen. Budgetverschiebungen sind bis zu 20% möglich; darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung. Zudem bestehen umfassende Pflichten zur Dokumentation, Berichterstattung und Veröffentlichung der Ergebnisse, stets unter Nennung der DBU-Förderung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt optional mit einer Projektskizze, gefolgt von einer detaillierten Antragstellung bei positiver Bewertung. Die Entscheidung über die Fördermittelvergabe trifft das Kuratorium der DBU, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Gutachter. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in Raten, die sich am Projektfortschritt orientieren und durch Verwendungsnachweise belegt werden müssen.

Rechtsgrundlage

Die Umweltschutzförderung der DBU basiert auf dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung und ihrer Satzung. Ergänzt wird dies durch spezifische Förderleitlinien, die eine dynamische Anpassung an aktuelle Umweltherausforderungen ermöglichen und auch die Einhaltung des EU-Beihilferechts gewährleisten. Die vollständigen Texte dieser rechtlichen Grundlagen sind auf der Website der DBU verfügbar.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bundesweit, europäische Nachbarregionen (Mittel- und Osteuropa), in Einzelfällen darüber hinaus

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Verwaltet von:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

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