KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung
Das Programm "KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung" des BMBF fördert risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist die Stärkung des Innovationspotenzials im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Zuschüsse werden für Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Entwicklung klimaschonender Verfahren gewährt.
Wer wird gefördert
Das Programm „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland. Es fördert Einzel- und Verbundvorhaben, wobei auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und größere Unternehmen als Partner in Verbundprojekten teilnehmen können. Das übergeordnete Ziel ist es, das Innovationspotenzial deutscher KMU in zukunftsrelevanten Technologiebereichen zu stärken und die Entwicklung innovativer Lösungen für Klimaschutz und Klimaanpassung voranzutreiben.
Was wird gefördert
Gefördert werden risikoreiche, vorwettbewerbliche und technologieübergreifende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich dem Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ zuordnen lassen. Die Projekte müssen eine hohe wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Relevanz aufweisen und zur zukünftigen Marktpositionierung der beteiligten Unternehmen beitragen. Zudem ist eine klare wirtschaftliche Verwertungsperspektive erforderlich, die möglichst eine breite Wirkung erzielt und die Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsrelevanz qualitativ und, soweit möglich, quantitativ darlegt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Dauer von normalerweise bis zu zwei Jahren. Die Förderquoten variieren je nach Antragsteller und Art der Forschungstätigkeit. Für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen sind bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten normalerweise 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten, wobei KMU unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten können.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderrichtlinie sieht spezifische Bedingungen für Antragstellende und Projektvorhaben vor. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU, sowie die Notwendigkeit einer Betriebsstätte in Deutschland. Im Falle von Verbundprojekten sind klare Kooperationsvereinbarungen und eine signifikante Beteiligung von KMU Voraussetzung. Die Projekte müssen zudem ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen und eine Verwertung in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz ermöglichen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert und beinhaltet zunächst die Einreichung von Projektskizzen, gefolgt von der Aufforderung zur Vorlage förmlicher Förderanträge bei positiver Bewertung der Skizze. Die Einreichung erfolgt über spezifische Online-Portale und beinhaltet detaillierte Vorgaben zu Inhalt und Form der Unterlagen. Die Bewertung basiert auf wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen und verwerterischen Kriterien.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und den relevanten Vorgaben des deutschen Haushaltsrechts sowie des EU-Beihilferechts, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Diese Rechtsgrundlagen stellen die Legitimität des Programms sicher und definieren die Rahmenbedingungen für die Gewährung der Zuschüsse.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
55.000.000 € (Grundlagenforschung), 35.000.000 € (industrielle Forschung), 25.000.000 € (experimentelle Entwicklung)
Einsendeschluss:
15.10.2025
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine, sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Projektträger
Zusätzliche Partner:
Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Deutsches EUREKA-Büro