Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Saarland unterstützt mit der Denkmalförderrichtlinie (DFRL) Eigentümer von Kulturdenkmälern bei deren Erhaltung und Instandsetzung. Ziel ist es, den historischen Baubestand denkmalgerecht zu bewahren und wiederherzustellen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss für substanzielle Maßnahmen, wobei ein Eigenanteil erwartet wird und eine Höchstgrenze von 10.000 Euro pro Maßnahme besteht.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer von Kulturdenkmälern im Saarland sowie an Personen, die mit deren Zustimmung handeln. Ziel ist die denkmalgerechte Erhaltung und Instandsetzung dieser Denkmäler, um das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren.

Was wird gefördert

Die Förderung zielt auf Maßnahmen ab, die unmittelbar dem substanziellen Erhalt und der Instandsetzung von Kulturdenkmälern im Saarland dienen. Dies umfasst ein breites Spektrum von Bau- und Restaurierungsarbeiten sowie vorbereitende Studien.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, in der Regel als Teilfinanzierung mit einem Fördersatz von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höchstförderung beträgt 10.000 Euro pro Maßnahme, und ein Eigenanteil von mindestens 25 Prozent ist üblich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind eine denkmal- oder baurechtliche Genehmigung der Maßnahme, die fristgerechte Antragstellung vor Beginn der Maßnahme und die Abnahme der Arbeiten durch das Landesdenkmalamt entscheidend. Die De-minimis-Verordnung findet Anwendung, und es gibt spezielle Bestimmungen zur Zweckbindung und Eigentumsübertragung.

Antragsverfahren

Der vollständige Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Landesdenkmalamt eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt in Tranchen zu festen Stichtagen, und das Landesdenkmalamt entscheidet über die Vergabe der Mittel im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Denkmalförderrichtlinie (DFRL) des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes regelt die Gewährung von Landeszuwendungen zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Die Förderung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz und berücksichtigt die EU-Beihilferegelungen, insbesondere die De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Verwaltet von:

Landesdenkmalamt

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