Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)
Das Saarland unterstützte Projekte der nachhaltigen Dorfentwicklung in ländlichen Gemeinden, Orten und Ortsteilen. Das Programm zielte darauf ab, dörfliches Gemeinschaftsleben, Ortsbild und Infrastruktur zu stärken und die Agrarstruktur im ländlichen Raum zu verbessern. Es bot Zuschüsse für eine Vielzahl von Vorhaben, von der Erstellung von Entwicklungskonzepten bis hin zu Baumaßnahmen und der Schaffung von Tourismusinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Saarlandes richtete sich an eine breite Palette von Akteuren im ländlichen Raum. Es unterstützte Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, natürliche und juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts dabei, Projekte zur nachhaltigen Dorfentwicklung umzusetzen. Der Fokus lag auf der Stärkung dörflicher Strukturen und der Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten des Saarlandes.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützte eine Vielzahl von Vorhaben, die der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland dienten. Dazu gehörten die Erstellung von Entwicklungskonzepten, Baumaßnahmen zur Ortsbildgestaltung und Umnutzung von Gebäuden, ökologische Verbesserungen sowie Projekte zur Stärkung des Gemeinschaftslebens und der Infrastruktur.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte als Zuschuss zur Anteilsfinanzierung und deckte unterschiedliche Fördersätze und maximale Beträge ab, abhängig von der Art des Antragstellers und des Vorhabens. Es gab spezifische Mindestausgabengrenzen und eine Projektlaufzeitbegrenzung, die bei der Planung berücksichtigt werden mussten.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, mussten Antragsteller verschiedene rechtliche und administrative Bedingungen erfüllen. Dazu gehörten Vorgaben zum Projektbeginn, zur Kombination mit anderen Förderprogrammen, zur Zweckbindung der geförderten Objekte sowie spezielle Regelungen für den Umgang mit Beihilfen und die Publizität der Förderung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erforderte die Einreichung vollständiger Unterlagen beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Eine Besonderheit war das kompetitive Auswahlverfahren basierend auf einem Punktesystem, das die Förderwürdigkeit beurteilte und die Vergabe der Mittel in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln bestimmte.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Die Förderrichtlinie basierte auf einer komplexen Hierarchie von europäischen, nationalen und landesspezifischen Vorschriften, die den Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen bildeten. Dies stellte die Vereinbarkeit mit dem EU-Binnenmarkt und die Integration in übergeordnete Entwicklungspläne sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 400.000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Saarland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Tourismus, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Angewandte Forschung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Referat A/4