Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Die Thüringer E-Government-Richtlinie (ThürEGovRL) ist ein Förderprogramm, das speziell darauf abzielt, die Digitalisierung und den Ausbau von E-Government- und IT-Strukturen in den Kommunen Thüringens voranzutreiben. Das Programm des Thüringer Finanzministeriums unterstützt Gemeinden dabei, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu modernisieren und die digitale Infrastruktur zu stärken.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich explizit an Thüringer Kommunen, die ihre E-Government- und IT-Strukturen ausbauen möchten. Ziel ist es, die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung in Thüringen voranzutreiben und die Kommunen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Programm fokussiert sich auf die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, insbesondere E-Government und IT-Projekte. Dies umfasst Initiativen zur Verbesserung digitaler Verwaltungsdienstleistungen und der IT-Infrastruktur.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, um Kommunen bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsvorhaben finanziell zu entlasten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Thüringer Finanzministeriums, die seine rechtliche Grundlage bildet und die Rahmenbedingungen für die Förderung festlegt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Finanzministerium (TFM)

Verwaltet von:

Thüringer Finanzministerium (TFM)

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