Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Waldbesitzer bei der nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung, der Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie der Verbesserung forstwirtschaftlicher Infrastruktur. Diese Unterstützung erfolgt als Zuschuss, finanziert durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Das Programm zielt darauf ab, die ökologische Resilienz und die ökonomische Leistungsfähigkeit der Wälder zu stärken.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Land Sachsen-Anhalt sowie an anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Ziel ist die Unterstützung einer nachhaltigen und naturnahen Waldbewirtschaftung, die Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen, die auf eine naturnahe und nachhaltige Waldbewirtschaftung abzielen. Dazu gehören Vorarbeiten, Waldumbau, Bodenschutzkalkung, die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen sowie der Bau und die Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege. Es werden hauptsächlich Investitionen in die physische und planerische Verbesserung von Waldflächen gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Maßnahme und Zuwendungsempfänger und kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für viele Maßnahmen sind Höchstbeträge pro Hektar festgelegt, die die Bemessungsgrundlage bilden.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Einhaltung forstwirtschaftlicher Grundsätze bis zu detaillierten Anforderungen an die Projektumsetzung reichen. Wichtige Aspekte umfassen die Nichtkumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln, die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften und die Beachtung von De-Minimis-Beihilfen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die schriftliche Einreichung vollständiger Unterlagen bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Auswahl der ELER-Vorhaben erfolgt über ein Punktesystem, wobei die fristgerechte Abgabe der Anträge zu beachten ist.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Forst 2019 basiert auf einer Vielzahl nationaler und europäischer Rechtsvorschriften. Diese bilden das Fundament für die Gewährung von Zuwendungen und stellen die Vereinbarkeit mit übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; Höchstbeträge pro Hektar variieren je nach Maßnahme, z.B. bis zu 7.300 €/ha für Laubholzkulturen im Waldumbau.
Förderbudget:
Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Waldbesitzer, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, Bund (GAK), Europäische Union (ELER)
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Zusätzliche Partner:
Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt, Landeszentrum Wald