Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) Offen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Unternehmen in Deutschland durch zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse. Ziel ist die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, insbesondere durch Investitionen in Querschnittstechnologien, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung kleiner Unternehmen. Das Programm trägt maßgeblich zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft bei.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm zielt darauf ab, deutsche Unternehmen – einschließlich privater, kommunaler, Landesunternehmen, Freiberufler und Contractoren – bei Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz zu unterstützen. Es ist auf Maßnahmen innerhalb Deutschlands ausgerichtet und verfolgt das übergeordnete Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und den Energieverbrauch zu optimieren.
Was wird gefördert?
Dieses Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz und zur Reduktion von Treibhausgasen in Unternehmen. Dies umfasst Investitionen in verschiedene Technologien und Prozesse sowie die Elektrifizierung von Anlagen. Es werden Maßnahmen mit einem Mindestnettoaufwand von 2.000 € gefördert, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen und mit der KfW-Ausschlussliste vereinbar sind.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet eine flexible Finanzierungsstruktur, die zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen kombiniert. Diese hybride Förderform ermöglicht Unternehmen, ihre Investitionskosten zu reduzieren und gleichzeitig langfristige Finanzierungssicherheit zu erhalten. Die geförderten Maßnahmen müssen nach Abschluss der Investition mindestens drei Jahre betrieben werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm gelten spezifische Anforderungen bezüglich der Antragstellung, der Unternehmensstruktur und der technischen Durchführung der Maßnahmen. Antragsteller müssen ihren Sitz in Deutschland haben, kreditwürdig sein und die geförderten Projekte müssen Mindestanforderungen erfüllen und mit geltenden Umwelt- und Sozialstandards vereinbar sein. Es ist zudem zu beachten, dass Contractoren zusätzliche Voraussetzungen erfüllen müssen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine frühzeitige Einreichung vor Beginn der Maßnahme. Die Abwicklung erfolgt über die KfW Bankengruppe, die für die Bereitstellung des zinsverbilligten Kredits und die Abwicklung der Tilgungszuschüsse zuständig ist.
Rechtsgrundlage
Die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ergänzend dazu dient ein KfW-Merkblatt als wesentliche Orientierung für Antragsteller. Beide Dokumente sind über den Bundesanzeiger und die KfW-Website öffentlich zugänglich.
Übersicht der Förderung
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Finanzinstrumente
Region:
Deutschland
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: KfW Bankengruppe
Website: KfW Bankengruppe