Allianzen für Bildung und Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Allianzen für Bildung und Unternehmen“ ist eine Initiative der Europäischen Union im Rahmen von Erasmus+, die darauf abzielt, Europas Innovationsfähigkeit erheblich zu steigern. Dies wird durch die Förderung einer engen Zusammenarbeit und des Wissensaustauschs zwischen Hochschulen, beruflicher Aus- und Weiterbildung (VET) und dem gesamten sozioökonomischen Umfeld erreicht. Das Programm zielt darauf ab, Qualifikationsdefizite zu beheben und die Bereitstellung neuer Kompetenzen in Schlüsselbereichen wie digitaler und grüner Wandel sowie unternehmerisches Denken zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Programm „Allianzen für Bildung und Unternehmen“ richtet sich an eine Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittländern, mit Ausnahme bestimmter Nationen. Sein Kernziel ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bildung und Industrie, die Behebung kritischer Kompetenzlücken und die Förderung unternehmerischer Denkweisen.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert Projekte, die Innovationen vorantreiben, unternehmerische Fähigkeiten entwickeln, den Wissensaustausch erleichtern und aufkommende Marktbedürfnisse identifizieren. Es unterstützt eine breite Palette von Aktivitäten, die sich auf digitale und grüne Übergänge sowie die Integration neuer Technologien konzentrieren.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung wird als Pauschalbetragszuschuss gewährt, wobei der maximale EU-Beitrag 80 % der förderfähigen Projektkosten beträgt. Die Projektlaufzeiten betragen typischerweise 24 oder 36 Monate, mit der Möglichkeit gerechtfertigter Verlängerungen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen strenge Antrags- und Konsortialregeln einhalten, einschließlich spezifischer Förderkriterien für Organisationen aus bestimmten Ländern. Das Finanzmanagement folgt einem Pauschalmodell, das eine 20%ige Kofinanzierung erfordert, und Projekte müssen EU-weite Instrumente integrieren sowie den offenen Zugang zu Ergebnissen fördern.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Allianzen für Bildung und Unternehmen umfasste eine einstufige Einreichung über die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Die Vorschläge wurden anhand detaillierter Kriterien und Schwellenwerte bewertet, wobei die erfolgreichen Antragsteller im November 2023 benachrichtigt wurden.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Allianzen für Bildung und Unternehmen“ basiert rechtlich auf spezifischen EU-Verordnungen und Leitdokumenten. Diese grundlegenden Texte regeln seinen operativen Rahmen und gewährleisten die Einhaltung breiterer europäischer Politikbereiche.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

42.203.014,00 EUR

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, mit dem Programm assoziierte Länder, Drittländer, die nicht mit dem Programm assoziiert sind (ausgenommen Belarus, Russische Föderation)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschulen, Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET), Netzwerke von VET-Anbietern, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen (einschließlich Sozialunternehmen), Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, Organisationen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend tätig sind, Vermittler, die Bildungs-, Ausbildungs- oder Jugendorganisationen oder Unternehmen vertreten, Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifizierungsstellen, Handels-, Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern, europäische oder nationale Sozialpartner, Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen (einschließlich Langzeitpflege), Behörden, die auf regionaler oder nationaler Ebene für Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung zuständig sind, Arbeitsverwaltungen, nationale Statistikämter, Wirtschaftsförderungsagenturen, sektorale oder Berufsverbände, sektorale Kompetenzräte, Stellen, die Berufsberatung, professionelle Beratung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungsdienste anbieten.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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