ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Schritt für Schritt" ist Teil der ESF Plus-Richtlinie SMS des Freistaates Sachsen und fördert Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen. Es unterstützt gezielt individuelle Stabilisierung, den Aufbau von Tagesstrukturen, soziale Kompetenzen und den Abbau von Wissensdefiziten. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine nachhaltige berufliche Integration zu schaffen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und sozialen Integration von Personen, die weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Der Fokus liegt auf äußerst schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen und benachteiligten jungen Menschen, die bisher über andere Förderwege nicht erreicht werden konnten.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere durch Persönlichkeitsstabilisierung, Tagesstrukturierung, Entwicklung sozialer Kompetenzen und Abbau von Wissensdefiziten. Es werden auch Vorhaben im Bereich der beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung für junge Menschen sowie die Schaffung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen als Projektförderung mit variablen Förderquoten je nach Fördergegenstand, die bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen können. Die Projektlaufzeiten sind begrenzt und werden in Abhängigkeit von der Zielgruppe und der Arbeitsmarktsituation festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Durchführung der Maßnahmen sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, darunter die Abstimmung mit lokalen Trägern, die Einbeziehung regionaler Netzwerke und die Einhaltung beihilferechtlicher Bestimmungen wie der AGVO und De-minimis-Verordnungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung von Anträgen über das SAB-Förderportal unter Beachtung von Stichtagen, die auf der Webseite der Bewilligungsstelle veröffentlicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach dem Vorauszahlungsprinzip.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der ESF Plus-Richtlinie SMS des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 7. Juni 2022 (geändert 2023). Es unterliegt zudem EU-Rahmenrichtlinien und weiteren europäischen Beihilfeverordnungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100%

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Beschäftigung, soziale Integration, berufliche Förderung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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