Unterstützung zur Vorsorge und gegenseitigen Hilfe, ausgerichtet auf größere Industrieunternehmen und -anlagen

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Dieses EU-Förderprogramm, Teil des Programms „Digitales Europa“, konzentriert sich auf die Verbesserung der Cybersicherheitsvorsorge und -resilienz für kritische Infrastrukturen und große Industrieunternehmen. Es bietet finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Fähigkeiten in den Bereichen Bedrohungsbewertung, Risikoüberwachung und Schwachstellenprüfung, wodurch der gesamte Cyberschutz in der gesamten Europäischen Union gestärkt wird.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Einrichtungen, die für die Finanzierung von Vorsorgeunterstützung und gegenseitiger Hilfe in Frage kommen, und legt den geografischen Geltungsbereich sowie die Kernziele für die Stärkung der Cybersicherheitsresilienz kritischer Infrastrukturen und Industrieunternehmen in den EU- und EWR-Ländern dar.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die spezifischen Arten von Projekten und Aktivitäten, die das Programm unterstützt, wobei der Schwerpunkt auf Cybersicherheitsmaßnahmen für kritische Infrastrukturen liegt. Er erläutert die förderfähigen Sektoren und die Art der Interventionen, einschließlich Schwachstellenprüfung, Bedrohungsbewertung und Risikoüberwachung.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die Finanzstruktur der Förderung, die als Aktionszuschüsse bereitgestellt wird. Er behandelt die gesamte Budgetzuweisung für das Thema, die Förderquoten und die erwartete Projektlaufzeit, wobei die obligatorische Kofinanzierung für Dritte hervorgehoben wird.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller, einschließlich Zulässigkeitsregeln, Konsortialstrukturen und wichtiger rechtlicher und finanzieller Bestimmungen, wobei insbesondere die Sicherheitsbeschränkungen für Nicht-EU-Einrichtungen zu beachten sind.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Antragstellung und erläutert, wie Anträge bewertet und für die Förderung ausgewählt werden, wobei der Einreichung in einer Phase und dem einstufigen Bewertungsverfahren besonderes Augenmerk geschenkt wird.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden Rechtsinstrumente und Politiken, die das Förderprogramm regeln, einschließlich der primären Verordnung zur Einrichtung des Programms „Digitales Europa“ und anderer relevanter Finanz- und Cybersicherheitsrichtlinien.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

35.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und EWR-Länder

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Finanztechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Industrieunternehmen, nationale Cybersicherheitsbehörden, Kompetenzzentren, Nationale Koordinierungszentren (NCCs), private Einrichtungen, die in der Lage sind, Nachfrage zu bündeln und Dritten finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, einschließlich KMU und Start-ups.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

GD CONNECT der Europäischen Kommission

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