EU-Innovationsfonds

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der EU-Innovationsfonds ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandels. Er fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse, um das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 zu erreichen. Das Programm zeichnet sich durch die Unterstützung hochinnovativer und vorzeigbarer Projekte in allen EU-Mitgliedstaaten aus, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

Wer wird gefördert?

Der EU-Innovationsfonds richtet sich primär an Unternehmen, die innovative Projekte im Bereich kohlenstoffarmer Technologien und Klimaschutz umsetzen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die EU bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen und dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 zu unterstützen. Die Förderung ist geografisch auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgerichtet.

Was wird gefördert?

Der EU-Innovationsfonds unterstützt Projekte, die sich auf innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in verschiedenen Schlüsselindustrien konzentrieren. Dies umfasst spezifische Sektoren wie energieintensive Industrien, erneuerbare Energien und Energiespeicherung. Die Förderung deckt Kapital- und Betriebskosten ab, wobei der Fokus auf Technologien mit hohem Innovationsgrad und erheblichen Emissionsreduktionspotenzial liegt. Projekte sollten zudem eine hohe technische, finanzielle und operative Reife sowie Skalierbarkeit und Kosteneffizienz aufweisen.

Art und Umfang der Förderung

Der Innovationsfonds gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderung beträgt bis zu 60% der relevanten Projektkosten und ist darauf ausgelegt, die Einführung und Skalierung hochinnovativer kohlenstoffarmer Technologien zu unterstützen. Das Gesamtbudget des Fonds ist signifikant und wird durch die Versteigerung von EU-Emissionszertifikaten generiert.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Auswahl von Projekten im EU-Innovationsfonds gelten spezifische Kriterien wie die Wirksamkeit der Emissionsvermeidung, der Innovationsgrad, die Projektreife, Skalierbarkeit und Kosteneffizienz. Wichtig ist, dass die Zuschüsse des Innovationsfonds nicht als staatliche Beihilfe betrachtet werden und mit anderen Förderprogrammen kombinierbar sind, was den Antragsstellern zusätzliche Flexibilität bietet.

Antragsverfahren

Der Antragsverfahren für den EU-Innovationsfonds erfolgt über regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, die über das Funding & Tender-Portal der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Es gibt separate Aufrufe für Großprojekte und Kleinprojekte, die jeweils einem einstufigen Bewerbungsverfahren unterliegen. Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) ist die Antragsstelle.

Rechtliche Grundlage

Der EU-Innovationsfonds ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument im Rahmen der europäischen Klimapolitik und der Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen. Er basiert auf Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das die finanzielle Grundlage für den Fonds bildet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten

Förderbudget

Förderbudget:

etwa EUR 38 Mrd.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

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