Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW) bietet Unternehmen und Freiberuflern aus der Film- und Medienbranche Zuschüsse und Darlehen an. Das Programm unterstützt Vorhaben in der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft in NRW, von der Produktionsvorbereitung bis zu Verleih und Abspiel. Es zielt darauf ab, die kulturelle Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu steigern und den Medienstandort NRW zu stärken.

Wer wird gefördert

Die Filmförderung der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen richtet sich an Unternehmen und Freiberufler mit Sitz in Nordrhein-Westfalen oder der Bundesrepublik Deutschland, die in der Film- und Medienkultur oder Medienwirtschaft tätig sind. Ziel ist es, die kulturelle Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu steigern sowie den Medienstandort NRW zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine breite Palette an Film- und Medienprojekten, von der Ideenfindung über die Produktion und Postproduktion bis hin zu Verleih und Präsentation. Auch Hörspiele und innovative audiovisuelle Inhalte sind förderfähig, mit einem Fokus auf die Stärkung des Medienstandortes Nordrhein-Westfalen.

Art und Umfang der Förderung

Die Film- und Medienstiftung NRW vergibt Fördermittel als Zuschuss oder Darlehen. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben und kann zwischen 30 % und 80 % der nachgewiesenen Kosten liegen, mit spezifischen Höchstgrenzen für einzelne Förderbereiche. Es gibt auch Regelungen zur Rückzahlung von Darlehen und zur Kumulierung mit anderen Förderungen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Filmförderung sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter der Nachweis der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung ökologischer Standards und die transparente Nennung der Förderung. Die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, insbesondere der AGVO und De-minimis-Verordnung, ist ebenfalls verpflichtend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren bei der Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen erfordert eine fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen über die von der Stiftung bereitgestellten Formulare. Die Entscheidung über die Anträge trifft die Stiftung auf Grundlage der eingereichten Informationen und unter Beteiligung relevanter Gremien.

Rechtsgrundlage

Die Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW basiert auf den "Förderleitlinien der Film- und Medienstiftung NRW GmbH", die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft sind. Diese Leitlinien regeln die finanziellen Beihilfen gemäß europäischem Beihilferecht, insbesondere der AGVO und der De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300.000 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland), EU

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Film- und Medienkultur, Medienwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH

Verwaltet von:

Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH

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