Extremwetterrichtlinie-Wald

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen förderte Waldbesitzer bei der Bewältigung von Waldschäden durch Extremwetterereignisse. Ziel war die Beseitigung von Gefahren, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung geschädigter Flächen, um Waldökosysteme zu sichern und wiederherzustellen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtete sich an Waldbesitzer in Hessen, die ihren Wald von Schäden durch Extremwetterereignisse wie Sturm oder Borkenkäferbefall befreien und wiederherstellen wollten. Es unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren und Folgeschäden und zur Sicherung oder Wiederherstellung der Waldökosysteme.

Was wird gefördert?

Die Extremwetterrichtlinie-Wald unterstützte verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung von Schäden und Folgeschäden durch Extremwetterereignisse im Wald. Dies umfasste die Beseitigung von Kalamitätshölzern, vielfältige Waldschutzmaßnahmen sowie die Wiederaufforstung geschädigter Waldflächen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährte Zuschüsse zur Bewältigung von Extremwetterschäden im Wald. Die Höhe der Förderung variierte je nach Maßnahme und umfasste sowohl Festbeträge pro Festmeter Schadholz als auch prozentuale Anteilsfinanzierungen der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es galten spezifische Mindestförderbeträge.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung galten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektbeginns, der Flächeneigentumsverhältnisse, der fachlichen Empfehlungen und Nachweise sowie der Einhaltung von Naturschutzbestimmungen und Baumartenwahl. Zudem waren Kumulationsverbote mit anderen Förderprogrammen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgte schriftlich über das Agrarportal oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Es gab spezifische Fristen für Wiederaufforstungsmaßnahmen, während andere Maßnahmen fortlaufend beantragt werden konnten.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Die Extremwetterrichtlinie-Wald basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wurde durch mehrere Bundes- und Landesgesetze sowie europäische Beihilferegeln gestützt. Sie definierte den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 80% (max. 90% für Kleinprivatwald < 20 ha) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Festbeträge von 4,80 €/Fm bis 10 €/Fm für spezifische Maßnahmen. Mindestbetrag 500 € (Privatwald) / 5.000 € (Körperschaftswald).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verwaltet von:

Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52

Zusätzliche Partner:

Nordwestdeutsche forstliche Versuchsanstalt, zuständiges Forstamt

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