Extremwetterrichtlinie-Wald
Das Land Hessen förderte Waldbesitzer bei der Bewältigung von Waldschäden durch Extremwetterereignisse. Ziel war die Beseitigung von Gefahren, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung geschädigter Flächen, um Waldökosysteme zu sichern und wiederherzustellen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtete sich an Waldbesitzer in Hessen, die ihren Wald von Schäden durch Extremwetterereignisse wie Sturm oder Borkenkäferbefall befreien und wiederherstellen wollten. Es unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der unmittelbaren und Folgeschäden und zur Sicherung oder Wiederherstellung der Waldökosysteme.
Was wird gefördert?
Die Extremwetterrichtlinie-Wald unterstützte verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung von Schäden und Folgeschäden durch Extremwetterereignisse im Wald. Dies umfasste die Beseitigung von Kalamitätshölzern, vielfältige Waldschutzmaßnahmen sowie die Wiederaufforstung geschädigter Waldflächen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährte Zuschüsse zur Bewältigung von Extremwetterschäden im Wald. Die Höhe der Förderung variierte je nach Maßnahme und umfasste sowohl Festbeträge pro Festmeter Schadholz als auch prozentuale Anteilsfinanzierungen der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es galten spezifische Mindestförderbeträge.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung galten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektbeginns, der Flächeneigentumsverhältnisse, der fachlichen Empfehlungen und Nachweise sowie der Einhaltung von Naturschutzbestimmungen und Baumartenwahl. Zudem waren Kumulationsverbote mit anderen Förderprogrammen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgte schriftlich über das Agrarportal oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Es gab spezifische Fristen für Wiederaufforstungsmaßnahmen, während andere Maßnahmen fortlaufend beantragt werden konnten.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Die Extremwetterrichtlinie-Wald basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wurde durch mehrere Bundes- und Landesgesetze sowie europäische Beihilferegeln gestützt. Sie definierte den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 80% (max. 90% für Kleinprivatwald < 20 ha) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Festbeträge von 4,80 €/Fm bis 10 €/Fm für spezifische Maßnahmen. Mindestbetrag 500 € (Privatwald) / 5.000 € (Körperschaftswald).
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Verwaltet von:
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52
Zusätzliche Partner:
Nordwestdeutsche forstliche Versuchsanstalt, zuständiges Forstamt
Website: