Förderung von Fanprojekten
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans, um Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen vorzubeugen und die Sicherheit zu erhöhen. Diese Richtlinie ermöglicht es verschiedenen Trägern, Zuschüsse für Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) sowie für spezifische Gewaltpräventions- und Koordinationsmaßnahmen zu erhalten.
Wer wird gefördert?
Diese Sektion beschreibt die Zielgruppen und den geografischen Anwendungsbereich der Förderrichtlinie Fanprojekte. Gefördert werden vor allem Organisationen und Einrichtungen, die sich der sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans und der Gewaltprävention im Umfeld von Sportveranstaltungen widmen. Das Programm zielt darauf ab, die Sicherheit bei diesen Veranstaltungen zu erhöhen und positive Fanarbeit zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Diese Sektion detailliert die Arten von Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen der Förderrichtlinie Fanprojekte unterstützt werden. Die Förderung umfasst sowohl Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit als auch spezifische Initiativen zur Gewaltprävention und Koordination im Kontext von Fußballsportveranstaltungen. Es werden verschiedene Kostenkategorien als zuwendungsfähig anerkannt.
Art und Umfang der Förderung
In diesem Abschnitt wird die Art der finanziellen Unterstützung, deren Höhe und die üblichen Projektlaufzeiten für die Förderrichtlinie Fanprojekte erläutert. Das Programm gewährt Zuschüsse, deren Höhe sich nach der Art des Projekts und den förderfähigen Ausgaben richtet.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Voraussetzungen und Bedingungen für Antragssteller und geförderte Projekte gemäß der Förderrichtlinie Fanprojekte dar. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Antragstellung, Kooperationsbedingungen mit Sportverbänden, Budgetbeschränkungen und allgemeine rechtliche Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Förderrichtlinie Fanprojekte, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Die Antragstellung erfolgt jährlich zu einem festen Termin, und die Entscheidung liegt beim Sächsischen Staatsministerium des Innern.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtliche Verankerung der Förderrichtlinie Fanprojekte, die ihre Legitimität und die Rahmenbedingungen ihrer Umsetzung festlegt. Sie basiert auf der Sächsischen Haushaltsordnung und spezifischen Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Fanprojekte nach NKSS in gleicher Höhe wie DFB-/DFL-Kofinanzierung.
Einsendeschluss:
30.04.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen
Sektoren:
Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Fußballfans
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von:
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“
Zusätzliche Partner:
Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend, Sächsischer Fußballverband