Förderung von Fanprojekten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans, um Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen vorzubeugen und die Sicherheit zu erhöhen. Diese Richtlinie ermöglicht es verschiedenen Trägern, Zuschüsse für Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) sowie für spezifische Gewaltpräventions- und Koordinationsmaßnahmen zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Diese Sektion beschreibt die Zielgruppen und den geografischen Anwendungsbereich der Förderrichtlinie Fanprojekte. Gefördert werden vor allem Organisationen und Einrichtungen, die sich der sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans und der Gewaltprävention im Umfeld von Sportveranstaltungen widmen. Das Programm zielt darauf ab, die Sicherheit bei diesen Veranstaltungen zu erhöhen und positive Fanarbeit zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Diese Sektion detailliert die Arten von Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen der Förderrichtlinie Fanprojekte unterstützt werden. Die Förderung umfasst sowohl Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit als auch spezifische Initiativen zur Gewaltprävention und Koordination im Kontext von Fußballsportveranstaltungen. Es werden verschiedene Kostenkategorien als zuwendungsfähig anerkannt.

Art und Umfang der Förderung

In diesem Abschnitt wird die Art der finanziellen Unterstützung, deren Höhe und die üblichen Projektlaufzeiten für die Förderrichtlinie Fanprojekte erläutert. Das Programm gewährt Zuschüsse, deren Höhe sich nach der Art des Projekts und den förderfähigen Ausgaben richtet.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Voraussetzungen und Bedingungen für Antragssteller und geförderte Projekte gemäß der Förderrichtlinie Fanprojekte dar. Dazu gehören spezifische Anforderungen an die Antragstellung, Kooperationsbedingungen mit Sportverbänden, Budgetbeschränkungen und allgemeine rechtliche Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Förderrichtlinie Fanprojekte, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Die Antragstellung erfolgt jährlich zu einem festen Termin, und die Entscheidung liegt beim Sächsischen Staatsministerium des Innern.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtliche Verankerung der Förderrichtlinie Fanprojekte, die ihre Legitimität und die Rahmenbedingungen ihrer Umsetzung festlegt. Sie basiert auf der Sächsischen Haushaltsordnung und spezifischen Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Fanprojekte nach NKSS in gleicher Höhe wie DFB-/DFL-Kofinanzierung.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.04.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Fußballfans

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von:

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“

Zusätzliche Partner:

Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend, Sächsischer Fußballverband

Website:

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