Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Erstellung und Fortschreibung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (IGEK) in ländlichen Gemeinden mit Zuschüssen. Dieses Programm zielt darauf ab, Kommunen eine strategische Planungsgrundlage für eine nachhaltige ländliche Entwicklung zu bieten, die Themen wie Digitalisierung, Natur- und Klimaschutz sowie demografischen Wandel berücksichtigt.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Entwicklung ländlicher Gemeinden durch die Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte zu unterstützen, welche die Lebensqualität, Infrastruktur und Nachhaltigkeit in diesen Regionen verbessern sollen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung und Fortschreibung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK). Diese Konzepte müssen eine umfassende Analyse der regionalen Gegebenheiten sowie klare Entwicklungsziele und -strategien, einschließlich einer Digitalstrategie, umfassen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Finanzierung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten. Die Höhe der Förderung ist an prozentuale Sätze gebunden und durch Höchstbeträge begrenzt, wobei finanzschwache Gemeinden höhere Förderquoten erhalten können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die aktive Beteiligung der Bürger, die Einhaltung eines Leitfadens zur Konzepterstellung sowie die Abstimmung mit bestehenden Planungen und die Veröffentlichung des fertigen Konzepts.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde und ist an die Erfüllung der Konzeptanforderungen gebunden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (RL IGEK) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt und wird durch eine Reihe weiterer landes- und bundesrechtlicher Bestimmungen untermauert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
70.000 €
Einsendeschluss:
31.03.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Sachsen-Anhalt, Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)