Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Programm „Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum“ unterstützt Privatpersonen beim Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in NRW. Es bietet Darlehen mit günstigen Konditionen für Haushalte, die ohne Unterstützung nicht angemessen mit Wohnraum versorgt werden können, und fördert dabei auch barrierefreies und energieeffizientes Bauen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen und Haushalte, die Wohnraum zur Selbstnutzung in Nordrhein-Westfalen schaffen oder erwerben möchten und ohne Unterstützung nicht angemessen versorgt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, Familien, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sowie Auszubildende und Studierende zu unterstützen. Die Maßnahmen müssen innerhalb Nordrhein-Westfalens umgesetzt werden, um förderfähig zu sein. Das übergeordnete Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von modernem, barrierefreiem, klimaschutzorientiertem und bezahlbarem Wohnraum.
Was wird gefördert: Maßnahmen, Kosten und Projektphasen
Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums, darunter Neubau, den Erst- oder Bestandserwerb von Wohnungen und Häusern sowie Modernisierungsmaßnahmen. Förderfähig sind die damit verbundenen Bau- und Baunebenkosten, während die Einhaltung spezifischer energetischer Standards und Barrierefreiheit die Fördermöglichkeiten zusätzlich erweitern. Bestimmte Heizungsanlagen oder Modernisierungen ohne Mehrwert für Barrierefreiheit sind hingegen von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung: Finanzinstrumente und Konditionen
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Darlehen. Die Höhe der Darlehen ist variabel und richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Einkommen, Haushaltsgröße und Standort der Immobilie. Neben Grunddarlehen sind zusätzliche Darlehen für spezifische Merkmale wie Familienbonus, barrierefreies Bauen oder Energieeffizienz verfügbar. Die Darlehen bieten günstige Zinskonditionen und Tilgungsnachlässe, die die finanzielle Belastung für die Begünstigten reduzieren sollen.
Bedingungen und Anforderungen: Eigenleistung, Baurecht und Fördervorgaben
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen, die von der Eigenleistung über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften bis hin zur Sicherung der Gesamtfinanzierung reichen. Besondere Regelungen gelten für die Zweckbindung des geförderten Wohnraums und die Tragbarkeit der finanziellen Belastung. Das Programm ist beihilferechtlich zulässig und berücksichtigt nachhaltige Bauweisen.
Antragsverfahren: Ablauf und Entscheidungsfindung
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich oder elektronisch bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, idealerweise vor dem Beginn des Bauvorhabens oder dem Kauf des Objekts. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Anträge umfassend, wobei die NRW.BANK in die Kreditentscheidung eingebunden ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Governance
Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024. Diese Richtlinie wird durch das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen und weitere baurechtliche sowie energetische Vorschriften ergänzt. Die zugrundeliegenden Dokumente sind über das Ministerium und die NRW.BANK zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
184.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
NRW.BANK, Zuständiges Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung
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