Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit der "Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen 2024" die Schaffung, Modernisierung und den Erhalt von modernem, barrierefreiem, klimaschutzorientiertem und vor allem bezahlbarem Wohnraum. Das Programm unterstützt vielfältige Zielgruppen und berücksichtigt dabei die Nachhaltigkeitsziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, um bedarfsgerechte Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu gewährleisten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Förderprogramm "Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024" richtet sich an Investoren und private Haushalte, die im Bereich des Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Es zielt darauf ab, bedarfsgerechten und sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Die Förderung ist regional auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen beschränkt, mit differenzierten Bedingungen je nach Miet- und Kostenkategorie der Kommunen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Standards

Das Förderprogramm deckt eine breite Palette an Maßnahmen im Wohnungsbau ab, von der Neuschaffung und Modernisierung bis hin zu spezifischen Wohnformen für besondere Zielgruppen. Die Förderung berücksichtigt moderne Standards in Bezug auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und nachhaltiges Bauen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich über Darlehen, ergänzt durch einen Zuschuss im Bereich des Bindungserwerbs und attraktive Tilgungsnachlässe. Die Höhe der Förderung variiert je nach Standort, Art des Vorhabens und der Zielgruppe.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderrichtlinie legt detaillierte Bedingungen für Antragstellende und Förderempfänger fest, um die nachhaltige Wirkung der öffentlichen Wohnraumförderung zu gewährleisten. Dies umfasst rechtliche, finanzielle und bautechnische Aspekte sowie soziale und städtebauliche Zielsetzungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist klar strukturiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen. Die Bewilligungsbehörden und die NRW.BANK spielen eine zentrale Rolle bei der Prüfung und Bewilligung der Anträge.

Rechtsgrundlagen

Die Förderrichtlinie "Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024" basiert auf einem umfassenden Set an landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen, die den Rahmen für die öffentliche Wohnraumförderung definieren und ihre Umsetzung regeln. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und die Einhaltung der Förderziele.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

220.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Zuständiges Amt für Wohnungswesen, NRW.BANK

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