Zurück zur Suche

Potenzialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Berlin fördert Unternehmen durch Zuschüsse für externe Potenzialberatungen. Dieses Programm hilft KMU in spezifischen Wirtschaftsbereichen, ihre Arbeitsorganisation, Geschäftsprozesse und Innovationskraft zu optimieren. Es zeichnet sich durch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Grund- und Aufbauberatungen aus, um die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin aus spezifischen Wirtschaftsbereichen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch externe Beratungsleistungen verbessern möchten. Antragsberechtigt sind Geschäftsführungen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen, wobei der Unternehmenssitz und die Betriebsstätte in Berlin liegen müssen. Das Programm zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wirtschaftlichkeit dieser Unternehmen zu stärken, um Arbeitsplätze zu sichern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Beratungsleistungen, die auf die Optimierung von internen Prozessen und die Beschleunigung von Innovationen abzielen. Es deckt eine Vielzahl spezifischer Beratungsinhalte ab, während bestimmte Beratungsarten und Kosten ausgeschlossen sind, um die Effizienz und Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt, um externe Beratungsleistungen für Unternehmen in Berlin zu unterstützen. Die Höhe des Zuschusses ist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Beratungsart begrenzt und kann für eine Grund- sowie eine Aufbauberatung in Anspruch genommen werden, mit spezifischen Regelungen zur Projektdauer.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Potenzialberatung sind spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen sowie Bedingungen bezüglich der Auswahl der Berater und des Budgets zu beachten. Das Programm unterliegt zudem der De-minimis-Verordnung und beinhaltet besondere Mitteilungspflichten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Potenzialberatung in Berlin erfordert die Einreichung spezifischer Formulare vor Beratungsbeginn bei ausgewählten Beauftragten. Diese Beauftragten prüfen die Unterlagen, bevor die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung die finale Entscheidung trifft und die Auszahlung nach erfolgreichem Abschluss der Beratung erfolgt.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm Potenzialberatung Berlin basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Berlin, die durch mehrere übergeordnete Gesetze und Verordnungen legitimiert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen definieren den Zweck der Förderung und die Bedingungen für ihre Umsetzung, insbesondere im Kontext der regionalen Wirtschaftsförderung und der Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen.

#Potenzialberatung Berlin#KMU Berlin Förderung#Unternehmensberatung Zuschuss#Innovationsprozesse Berlin#Arbeitsorganisation Optimierung#Berliner Wirtschaftsförderung#Digitalisierung Beratung#Handwerk Berlin#Produktionsnahe Dienstleistungen#Wettbewerbsfähigkeit stärken#Geschäftsprozesse optimieren#Unternehmensentwicklung Berlin#Regionalförderung Berlin#Mittelstandsförderung#GRW Primäreffekt

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

8.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung; Land Berlin

Verwaltet von: IG Metall – Verwaltungsstelle Berlin, Verband der Metall- und Elektroindustrie, Handwerkskammer Berlin

Website: IG Metall - Verwaltungsstelle Berlin