Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert über die Richtlinie Waldumweltmaßnahmen den Erhalt und die Verbesserung natürlicher Lebensräume sowie der Biodiversität in Wäldern. Dieses Programm bietet Zuschüsse für Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, um Maßnahmen wie den Nutzungsverzicht bei Biotopbäumen und Altholzbeständen sowie die Belassung von Totholz umzusetzen. Ziel ist es, den Wald als wertvolles Ökosystem zu schützen und zu stärken.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die forstwirtschaftliche Flächen besitzen oder bewirtschaften. Ebenso antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes. Das Programm zielt darauf ab, den Erhalt, Schutz und die Verbesserung natürlicher Lebensräume sowie der Biodiversität in Wäldern Sachsen-Anhalts zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität in Waldgebieten von Natura 2000 und weiteren Waldflächen mit hohem Naturschutzwert in Sachsen-Anhalt. Die geförderten Maßnahmen umfassen unter anderem den Nutzungsverzicht bei Biotopbäumen und Altholzbeständen sowie die Belassung von Totholz.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung, basierend auf Pauschalsätzen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art und Umfang der Maßnahme und Baumart, wobei ein Mindestbetrag von 500 Euro pro Antrag gilt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden, darunter die Durchführung des Vorhabens in ausgewiesenen Naturschutzgebieten in Sachsen-Anhalt. Zudem sind Anforderungen an die Nachweisbarkeit und Kennzeichnung der Maßnahmen sowie die Einhaltung forstbetrieblicher Pläne zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Waldumweltmaßnahmen erfolgt schriftlich bis zum 31. Januar eines jeden Jahres beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen
Die 'Richtlinie Waldumweltmaßnahmen' ist die primäre Rechtsgrundlage dieses Förderprogramms, gestützt durch landesrechtliche Bestimmungen wie die Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt sowie diverse EU-Verordnungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung. Diese legen den rechtlichen Rahmen für die Förderung des Wald- und Naturschutzes fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
31.01.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Forstwirtschaftliche Flächenbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Land Sachsen-Anhalt, Europäische Union (EU), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)