Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte in Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen. Ziel ist die kontinuierliche Profilierung von Wissenschaftseinrichtungen sowie der Ausbau von Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft. Antragsberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss als Vollfinanzierung erhalten.

Wer wird gefördert? – Zielgruppen und Fördergebiet

Das Programm 'Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)' richtet sich an Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Es zielt darauf ab, den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandort Sachsen nachhaltig zu stärken und die Profilierung der beteiligten Institutionen zu fördern. Die Förderung ist auf spezifische Arten von Forschungseinrichtungen beschränkt, die maßgeblich zur wissenschaftlichen Landschaft in Sachsen beitragen.

Was wird gefördert? – Projektarten und Themenbereiche

Im Rahmen der Richtlinie 'Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)' werden Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung unterstützt. Die förderfähigen Maßnahmen sind darauf ausgelegt, die Ziele der Forschungsstärkung in Sachsen zu unterstützen. Die finanziellen Mittel sind ausschließlich für vorhabenspezifische Ausgaben und Kosten vorgesehen, die außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Antragsteller liegen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm 'Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)' stellt Zuschüsse als Vollfinanzierung bereit, die 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten abdecken. Es handelt sich um eine Projektförderung, die dazu dient, zusätzliche Vorhaben der Antragsteller zu ermöglichen und nicht die Grundausstattung zu ersetzen. Eine Laufzeitbegrenzung pro Projekt wird nicht explizit genannt, jedoch müssen die Projekte thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der 'RL TG 70' ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die das forschungspolitische Interesse des Freistaates Sachsen, die Zusätzlichkeit der Projekte und die Eigenleistung der Antragsteller sicherstellen sollen. Zudem müssen haushaltsrechtliche Bestimmungen und spezifische Vorschriften für die Zuwendungserteilung beachtet werden.

Antragsverfahren – Schritte zum Förderzuschuss

Das Antragsverfahren für die 'Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)' ist zweistufig konzipiert und beinhaltet eine Projektskizzenphase sowie die anschließende Antragstellung. Die Bewertung erfolgt sowohl durch externe Begutachtung als auch wissenschaftspolitisch. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fungiert als Antrags- und Bewilligungsstelle.

Rechtsgrundlage – Fundament des Förderprogramms

Die 'Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)' bildet die rechtliche Grundlage des Förderprogramms. Sie basiert auf haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen und definiert die Rahmenbedingungen für die Zuwendungsgewährung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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