Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Waldgenossenschaften einen Zuschuss zur Förderung einer eigenständigen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Das Programm unterstützt die Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen, darunter Wirtschaftsplanung, biologische und technische Produktion sowie die Förderung der Biodiversität. Ziel ist es, den Gemeinschaftswald zum Nutzen der Anteilberechtigten und des öffentlichen Wohls zu bewirtschaften und die Anpassung an Klimaveränderungen zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Waldgenossenschaften in Nordrhein-Westfalen, die ihre Waldflächen nachhaltig bewirtschaften und dabei Dienstleistungen fachkundigen Personals in Anspruch nehmen möchten. Das übergeordnete Ziel ist die Unterstützung einer eigenständigen, zukunftsfähigen Forstwirtschaft im Gemeinschaftswald zum Wohl der Genossenschaftsmitglieder und der Allgemeinheit.

Was wird gefördert

Gefördert werden spezifische forstwirtschaftliche Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die über Betreuungsdienstleistungen erbracht werden. Hierbei werden Leistungen im Bereich der Planung, Produktion und Biodiversitätsförderung unterstützt. Ausgeschlossen sind hingegen Maßnahmen der Holzvermarktung oder allgemeine Verwaltungstätigkeiten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse für förderfähige Ausgaben im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei spezifische Höchstbeträge für Personal und eine Bagatellgrenze zu beachten sind. Die maximale Förderdauer für Dienstleistungsverträge beträgt fünf Jahre, während das Programm selbst bis Ende 2026 läuft.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen Waldgenossenschaften bestimmte rechtliche und praktische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis der Satzungsgenehmigung, die Lage der Forstflächen in NRW, fachkundiges Personal, ein aktuelles Forsteinrichtungswerk und die Einhaltung spezifischer Bewirtschaftungsgrundsätze sowie eine Waldzertifizierung. Zudem sind De-minimis-Regelungen zu beachten und bei größeren Zuwendungen Vergabevorschriften einzuhalten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen, und dies vor Beginn der Maßnahme. Es sind spezifische Unterlagen beizufügen, wie Flächenbuchauszug und De-minimis-Erklärung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge und kann auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen. Die Auszahlung erfolgt nach Tätigkeitsnachweis und Belegliste.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz" vom 18. Mai 2021. Sie steht im Einklang mit verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Forstgesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und den EU-De-minimis-Regelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bis zu 60.000 € pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (für zusätzliches Fachpersonal).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Waldgenossenschaften

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

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