Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Waldgenossenschaften einen Zuschuss zur Förderung einer eigenständigen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Das Programm unterstützt die Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen, darunter Wirtschaftsplanung, biologische und technische Produktion sowie die Förderung der Biodiversität. Ziel ist es, den Gemeinschaftswald zum Nutzen der Anteilberechtigten und des öffentlichen Wohls zu bewirtschaften und die Anpassung an Klimaveränderungen zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Waldgenossenschaften in Nordrhein-Westfalen, die ihre Waldflächen nachhaltig bewirtschaften und dabei Dienstleistungen fachkundigen Personals in Anspruch nehmen möchten. Das übergeordnete Ziel ist die Unterstützung einer eigenständigen, zukunftsfähigen Forstwirtschaft im Gemeinschaftswald zum Wohl der Genossenschaftsmitglieder und der Allgemeinheit.
Was wird gefördert
Gefördert werden spezifische forstwirtschaftliche Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die über Betreuungsdienstleistungen erbracht werden. Hierbei werden Leistungen im Bereich der Planung, Produktion und Biodiversitätsförderung unterstützt. Ausgeschlossen sind hingegen Maßnahmen der Holzvermarktung oder allgemeine Verwaltungstätigkeiten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt Zuschüsse für förderfähige Ausgaben im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wobei spezifische Höchstbeträge für Personal und eine Bagatellgrenze zu beachten sind. Die maximale Förderdauer für Dienstleistungsverträge beträgt fünf Jahre, während das Programm selbst bis Ende 2026 läuft.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung müssen Waldgenossenschaften bestimmte rechtliche und praktische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis der Satzungsgenehmigung, die Lage der Forstflächen in NRW, fachkundiges Personal, ein aktuelles Forsteinrichtungswerk und die Einhaltung spezifischer Bewirtschaftungsgrundsätze sowie eine Waldzertifizierung. Zudem sind De-minimis-Regelungen zu beachten und bei größeren Zuwendungen Vergabevorschriften einzuhalten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen, und dies vor Beginn der Maßnahme. Es sind spezifische Unterlagen beizufügen, wie Flächenbuchauszug und De-minimis-Erklärung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge und kann auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen. Die Auszahlung erfolgt nach Tätigkeitsnachweis und Belegliste.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz" vom 18. Mai 2021. Sie steht im Einklang mit verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Forstgesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und den EU-De-minimis-Regelungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bis zu 60.000 € pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (für zusätzliches Fachpersonal).
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Waldgenossenschaften
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Website: