Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Garantie

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bietet Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Gartenbaubetrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Garantien erleichtern die Finanzierung von Wachstum, Innovation und der Eigenkapitalstärkung von Unternehmen, die sonst keinen Zugang zu Beteiligungskapital hätten.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an private Beteiligungsgesellschaften, die mittelständische Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen möchten. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltig wettbewerbsfähige, selbstständige Existenzen zu schaffen oder zu sichern und deren Eigenkapitalbasis zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Beteiligungen an Unternehmen und deckt dabei die Beteiligungssumme sowie vertraglich vereinbarte Ertragsansprüche ab. Gefördert werden Vorhaben in verschiedenen Sektoren wie der gewerblichen Wirtschaft, bei Freiberuflern und im Gartenbau, die zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Finanzierung von Wachstums- und Innovationsprojekten beitragen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Garantien für Beteiligungen und deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der Ertragsansprüche ab, bis zu einem Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer. Die maximale Laufzeit der garantierten Beteiligung beträgt 10 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung von Garantien sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, die sowohl die Antragsteller (private Beteiligungsgesellschaften) als auch die Beteiligungsnehmer (mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Gartenbaubetriebe) betreffen. Diese umfassen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, Informations- und Berichtspflichten sowie finanzielle Rahmenbedingungen wie Bearbeitungsgebühren und Garantieprovisionen.

Antragsverfahren

Der Antrag für eine Garantie ist direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH zu stellen. Nach Erhalt der Garantieurkunde ist der Beteiligungsvertrag einzureichen und die anfallenden Gebühren zu entrichten. Die Inanspruchnahme der Garantie ist an spezifische Bedingungen gebunden, die den Ausfall der Beteiligung oder vereinbarter Erträge feststellen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis für die Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bildet die Richtlinie – Allgemeine Garantiebestimmungen, gültig seit dem 1. Januar 2023. Das Programm wird zudem durch Rückgarantien des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestützt und bezieht sich auf handelsrechtliche Bestimmungen wie § 245 HGB.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe, Gartenbaubetriebe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Verwaltet von:

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Zusätzliche Partner:

Bundesrepublik Deutschland, Land Mecklenburg-Vorpommern

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