Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bietet Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Gartenbaubetrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Garantien erleichtern die Finanzierung von Wachstum, Innovation und der Eigenkapitalstärkung von Unternehmen, die sonst keinen Zugang zu Beteiligungskapital hätten.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an private Beteiligungsgesellschaften, die mittelständische Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen möchten. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltig wettbewerbsfähige, selbstständige Existenzen zu schaffen oder zu sichern und deren Eigenkapitalbasis zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Beteiligungen an Unternehmen und deckt dabei die Beteiligungssumme sowie vertraglich vereinbarte Ertragsansprüche ab. Gefördert werden Vorhaben in verschiedenen Sektoren wie der gewerblichen Wirtschaft, bei Freiberuflern und im Gartenbau, die zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Finanzierung von Wachstums- und Innovationsprojekten beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Garantien für Beteiligungen und deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der Ertragsansprüche ab, bis zu einem Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro je Beteiligungsnehmer. Die maximale Laufzeit der garantierten Beteiligung beträgt 10 Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Gewährung von Garantien sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, die sowohl die Antragsteller (private Beteiligungsgesellschaften) als auch die Beteiligungsnehmer (mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Gartenbaubetriebe) betreffen. Diese umfassen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, Informations- und Berichtspflichten sowie finanzielle Rahmenbedingungen wie Bearbeitungsgebühren und Garantieprovisionen.
Antragsverfahren
Der Antrag für eine Garantie ist direkt bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH zu stellen. Nach Erhalt der Garantieurkunde ist der Beteiligungsvertrag einzureichen und die anfallenden Gebühren zu entrichten. Die Inanspruchnahme der Garantie ist an spezifische Bedingungen gebunden, die den Ausfall der Beteiligung oder vereinbarter Erträge feststellen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis für die Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern bildet die Richtlinie – Allgemeine Garantiebestimmungen, gültig seit dem 1. Januar 2023. Das Programm wird zudem durch Rückgarantien des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestützt und bezieht sich auf handelsrechtliche Bestimmungen wie § 245 HGB.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Wirtschaft, Freie Berufe, Gartenbaubetriebe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Zusätzliche Partner:
Bundesrepublik Deutschland, Land Mecklenburg-Vorpommern