Neubau von Sonderwohnformen
Das Land Hamburg fördert den Neubau von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen, insbesondere für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Personen. Das modulare Förderangebot umfasst zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Grundmodule wie Neubau sowie Ergänzungsmodule für energiesparendes, nachhaltiges und barrierefreies Bauen. Es zielt darauf ab, den Bedarf an spezifischen Wohnformen in Hamburg zu decken.
Wer wird gefördert?
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte in Hamburg, die den Neubau oder die Erweiterung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen. Ziel ist es, den Bedarf an geeigneten Wohnformen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen zu decken.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert den Neubau, die Erweiterung und Änderung von Wohnflächen für Sonderwohnformen in Hamburg. Dies umfasst ein verpflichtendes Grundmodul für den Neubau sowie diverse Ergänzungsmodule für energiesparendes und nachhaltiges Bauen, barrierefreie Ausstattung und weitere spezifische Maßnahmen wie Aufzüge oder Stellplätze. Ausgeschlossen sind voll- oder teilstationäre Einrichtungen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von zinsverbilligten Darlehen in Kombination mit laufenden und einmaligen Zuschüssen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre, und die Höhe der Unterstützung hängt von Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens ab. Die Förderkonditionen sind im Bewilligungsbescheid und Darlehensvertrag detailliert.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm unterliegt strengen Bedingungen bezüglich Eigenkapital, Zuverlässigkeit des Investors, Einhaltung von Planungs- und Ausführungsstandards sowie beihilferechtlichen Vorgaben. Die Mieter der geförderten Wohnungen müssen die im Nutzungskonzept vorgesehenen Zielgruppen sein und Mietpreis- sowie Belegungsbindungen sind für 30 Jahre einzuhalten.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Förderprogramm ist vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen. Die IFB Hamburg bietet umfassende Beratung und Begleitung durch das Antragsverfahren an.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnraum für Sonderwohnformen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg geregelt. Es basiert auf dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz und ist mit EU-Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vereinbar.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 2.240,00 EUR/m² Wfl. (Darlehen) zzgl. vielfältiger Zuschüsse
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Wohnraum für Menschen mit Einschränkungen und Pflegebedürftige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen