Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
Das Programm "Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg" der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt den Bau preisgünstiger Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen, insbesondere Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Es zeichnet sich durch einen modularen Aufbau aus, der zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erweiterungen und umfassende Zusatzmaßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit bietet. Die Förderung zielt darauf ab, bedarfsgerechten und qualitativen Wohnraum in Hamburg zu schaffen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Grundstücken in Hamburg, die preisgünstige Mietwohnungen errichten oder erweitern möchten. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen, insbesondere für Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert den Neubau, die Änderung und Erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, ergänzt durch flexible Module für nachhaltiges und barrierefreies Bauen sowie Infrastrukturmaßnahmen. Die Förderung ist modular aufgebaut und ermöglicht die Kombination eines verpflichtenden Grundmoduls mit verschiedenen Ergänzungsmodulen, um spezifische Anforderungen zu erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung für den Neubau von Mietwohnungen in Hamburg erfolgt primär über zinsvergünstigte Darlehen und verschiedene Zuschüsse, deren Höhe vom Umfang des Vorhabens abhängt. Die Bindungslaufzeit beträgt 30 Jahre. Ergänzende Darlehen zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sind ebenfalls möglich.
Konditionen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Antragstellung, der Finanzierung, der Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie der Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen. Antragsteller müssen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachweisen und detaillierte Vorgaben zur Bauausführung einhalten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Anträge und unterliegt der Verfügbarkeit von Mitteln. Eine persönliche Beratung durch die IFB Hamburg wird empfohlen, um den Prozess optimal zu gestalten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm "Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg" basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg. Diese Richtlinie ist im Einklang mit nationalen Gesetzen und EU-Beihilfevorschriften, insbesondere im Bereich der sozialen Wohnraumförderung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 2.000,00 EUR/m² förderfähiger Wohnfläche (Darlehen) sowie diverse Zuschüsse
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)