Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beim Aufbau und der Stärkung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen. Der Fokus liegt auf der Förderung eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung durch Zuschüsse für Gründung, Erweiterung und Vermarktungsaktivitäten, um strukturelle Nachteile zu überwinden.

Wer wird gefördert

Das Programm "Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)" des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an juristische und in Ausnahmefällen natürliche Personen, die in der Holzvermarktung tätig sind oder werden wollen. Ziel ist es, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beim Aufbau stabiler und marktfähiger Strukturen in NRW zu unterstützen und so strukturelle Nachteile zu überwinden.

Was wird gefördert

Das Programm HOMA fördert Maßnahmen zur Gründung und Stärkung von Holzvermarktungsorganisationen sowie Aufwendungen für den Verkauf und die Vermittlung von Rohholz. Es unterstützt spezifische Ausgaben wie Durchführbarkeitsstudien und IT-Systeme, schließt jedoch allgemeine Verwaltungskosten aus.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm HOMA gewährt Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen in der Holzvermarktung. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben zwischen 40% und 80% der förderfähigen Ausgaben oder als Festbetrag für die Rohholzvermarktung, wobei jährliche und maximale Gesamtsummen festgelegt sind. Der Förderzeitraum kann bis zu vier Jahre betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung von Holzvermarktungsstrukturen in NRW ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Mindestanforderungen an die Größe der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und eine CoC-Zertifizierung für Rohholzvermarktung. Es gelten zudem Bagatellgrenzen und De-Minimis-Regelungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für HOMA ist schriftlich an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW zu richten, wobei ein vorgegebenes Muster und eine De-Minimis-Erklärung einzureichen sind. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen und führt die Auszahlung nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm HOMA wird durch die "Leitlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)" vom 22. November 2018 autorisiert. Es basiert auf verschiedenen nationalen und europäischen Verordnungen, darunter die De-Minimis-Verordnung und relevante Bundes- und Landesgesetze zur Forstwirtschaft.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50.000 € jährlich und maximal 150.000 € pro Förderzeitraum für Rohholzvermarktung; 80% der förderfähigen Ausgaben für Gründung/Erweiterung; 40% für Stärkungsmaßnahmen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Skalierung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

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