Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beim Aufbau und der Stärkung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen. Der Fokus liegt auf der Förderung eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung durch Zuschüsse für Gründung, Erweiterung und Vermarktungsaktivitäten, um strukturelle Nachteile zu überwinden.
Wer wird gefördert
Das Programm "Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)" des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich an juristische und in Ausnahmefällen natürliche Personen, die in der Holzvermarktung tätig sind oder werden wollen. Ziel ist es, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse beim Aufbau stabiler und marktfähiger Strukturen in NRW zu unterstützen und so strukturelle Nachteile zu überwinden.
Was wird gefördert
Das Programm HOMA fördert Maßnahmen zur Gründung und Stärkung von Holzvermarktungsorganisationen sowie Aufwendungen für den Verkauf und die Vermittlung von Rohholz. Es unterstützt spezifische Ausgaben wie Durchführbarkeitsstudien und IT-Systeme, schließt jedoch allgemeine Verwaltungskosten aus.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm HOMA gewährt Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen in der Holzvermarktung. Die Förderhöhe variiert je nach Vorhaben zwischen 40% und 80% der förderfähigen Ausgaben oder als Festbetrag für die Rohholzvermarktung, wobei jährliche und maximale Gesamtsummen festgelegt sind. Der Förderzeitraum kann bis zu vier Jahre betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung von Holzvermarktungsstrukturen in NRW ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Mindestanforderungen an die Größe der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und eine CoC-Zertifizierung für Rohholzvermarktung. Es gelten zudem Bagatellgrenzen und De-Minimis-Regelungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für HOMA ist schriftlich an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW zu richten, wobei ein vorgegebenes Muster und eine De-Minimis-Erklärung einzureichen sind. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen und führt die Auszahlung nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm HOMA wird durch die "Leitlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)" vom 22. November 2018 autorisiert. Es basiert auf verschiedenen nationalen und europäischen Verordnungen, darunter die De-Minimis-Verordnung und relevante Bundes- und Landesgesetze zur Forstwirtschaft.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 50.000 € jährlich und maximal 150.000 € pro Förderzeitraum für Rohholzvermarktung; 80% der förderfähigen Ausgaben für Gründung/Erweiterung; 40% für Stärkungsmaßnahmen.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Skalierung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Website: