Die Rolle der Umweltverschmutzung bei nicht übertragbaren Krankheiten: Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung sowie gefährliche Abfälle

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das zweistufige Programm HORIZON-HLTH-2024-ENVHLTH-02-06, eine Forschungs- und Innovationsmaßnahme im Rahmen von Horizon Europe, befasst sich mit dem kritischen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und nicht übertragbaren Krankheiten. Ziel ist es, die wissenschaftliche Evidenzbasis zu stärken, benutzerfreundliche Tools zu entwickeln und politische Entscheidungsträger sowie Bürger zu informieren, um Gesundheitsrisiken durch Luft-, Lärm-, Lichtverschmutzung und gefährliche Abfälle zu mindern. Diese Initiative betont die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den gesellschaftlichen Einfluss, um gesündere Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Europa und darüber hinaus zu fördern.

Wer wird von Horizon Europe für Umweltgesundheitsforschung gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderfähigkeitskriterien für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich des Programms und seine übergeordneten Ziele, um sicherzustellen, dass die Förderung in wirkungsvolle Forschung zur Umweltgesundheit gelenkt wird.

Welche Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen werden gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf kritischen Umweltschadstoffen und deren Zusammenhang mit nicht übertragbaren Krankheiten liegt. Er klärt auch die abgedeckten Kosten und die Entwicklungsstadien der unterstützten Forschung.

Art und Umfang der Finanzierung für Umweltgesundheitsforschung

Dieser Abschnitt beschreibt die verfügbare finanzielle Unterstützung, einschließlich der Art des Instruments, der maximalen Förderhöhe und der erwarteten Projektdauer. Er schafft Klarheit über den Umfang der finanziellen Unterstützung für Forschung, die sich mit Umweltverschmutzung und nicht übertragbaren Krankheiten befasst.

Wichtige Bedingungen und Anforderungen für Umweltgesundheitsprojekte

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Regeln und Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen einhalten müssen, um Konformität und effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Antragsverfahren für Umweltgesundheitsforschungszuschüsse

Dieser Abschnitt führt Antragsteller durch die verfahrenstechnischen Schritte zur Einreichung von Vorschlägen und beschreibt, wie Anträge bewertet und vergeben werden, einschließlich wichtiger Termine und Kriterien.

Rechtsgrundlage des Umweltgesundheitsförderprogramms

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm begründen und regeln, um Transparenz und die Einhaltung der Rahmenbedingungen der Europäischen Union zu gewährleisten.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

8.000.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

60.000.000 EUR

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), assoziierte Länder, Vereinigte Staaten von Amerika. Globale Zusammenarbeit wird gefördert.

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden, öffentliche Verwaltungen (z.B. Stadtplaner), Angehörige der Gesundheitsberufe, Arbeitgeber, zivilgesellschaftliche Organisationen, Bürger, medizinisches Personal, Bauingenieure, Lehrer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Politikentwicklung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA)

Zusätzliche Partner:

Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) - Zusammenarbeit beim Datenaustausch zur chemischen Überwachung (IPCHEM)

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