IFB-Ergänzungsdarlehen
Das IFB-Ergänzungsdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank bietet zinsgünstige Finanzierung für den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Es richtet sich an natürliche Personen und ermöglicht die Mitfinanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro. Dieses Programm ist ein zentrales Instrument zur Förderung des privaten Wohnungsbaus in Hamburg.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung des IFB-Ergänzungsdarlehens
Das IFB-Ergänzungsdarlehen richtet sich an natürliche Personen in Hamburg, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst nutzen möchten, um den Bau oder Erwerb zu finanzieren. Es ist für deutsche Staatsbürger und Personen mit Daueraufenthaltsrecht gedacht, die bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Das Programm zielt darauf ab, den Wohnungsbau und Immobilienerwerb in Hamburg zu unterstützen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Programm fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Dazu gehören Grundstücks-, Bau- und Nebenkosten sowie Kaufpreis, Modernisierungs- und Umbaukosten. Ausgeschlossen sind Einrichtungsgegenstände. Die Förderung richtet sich an Maßnahmen im Bereich des privaten Wohnungsbaus und -erwerbs.
Art und Umfang der Förderung: Darlehen und Konditionen
Das IFB-Ergänzungsdarlehen wird als zinsgünstiges Darlehen angeboten. Es beträgt bis zu 100.000 Euro oder bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 30 Jahre betragen, mit Zinsfestschreibungen von wahlweise 10 oder 15 Jahren.
Bedingungen und Anforderungen: Antragsberechtigung und Sicherheiten
Antragsteller müssen natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht sein, die ausreichend leistungsfähig und zuverlässig sind. Es ist eine Eigenleistung von mindestens den Nebenkosten und 50% der Modernisierungskosten erforderlich. Das Darlehen muss banküblich besichert werden, typischerweise durch eine Grundschuld. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Die Antragstellung für das IFB-Ergänzungsdarlehen erfolgt vor Beginn des Vorhabens über ein kooperierendes Finanzierungsinstitut an die IFB Hamburg. Die IFB Hamburg entscheidet über die Vergabe der Mittel im Rahmen der verfügbaren Budgets. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.
Rechtsgrundlage und offizielle Dokumente
Das IFB-Ergänzungsdarlehen basiert auf § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Die maßgeblichen Förderkonditionen sind in der "Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien" vom 1. März 2020 festgelegt und sind über die IFB Hamburg abrufbar.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner:
Kreditinstitute (Kooperationspartner für Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen)