IFB-Konstantdarlehen
Das IFB-Konstantdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet natürliche Personen die Möglichkeit, den Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Hamburg zu finanzieren. Das Programm zeichnet sich durch feste Darlehenskonditionen über die gesamte Laufzeit aus, was den Erwerb von Wohneigentum planungssicher und zugänglich macht. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen in Hamburg zugeschnitten, die Wohneigentum erwerben möchten.
Wer wird gefördert
Das IFB-Konstantdarlehen unterstützt natürliche Personen beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Die Förderung zielt darauf ab, den Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in der Hansestadt zu ermöglichen und zu erleichtern.
Was wird gefördert
Das IFB-Konstantdarlehen fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Es werden verschiedene Kostenkategorien berücksichtigt, während die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen ausgeschlossen ist. Die Förderung kann für Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase genutzt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit festen Konditionen für die gesamte Laufzeit. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 100.000 € pro Wohneinheit, womit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden können. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 25 Jahre inklusive eines tilgungsfreien Anlaufjahres.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme des IFB-Konstantdarlehens gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, Kooperationspartner, Eigenleistung und Besicherung. Es ist unerlässlich, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist und die Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers nachgewiesen wird.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für das IFB-Konstantdarlehen erfolgt über ein Finanzierungsinstitut der Wahl des Antragstellers, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg haben muss. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Die IFB Hamburg berät und begleitet das Antragsverfahren.
Rechtsgrundlage
Das IFB-Konstantdarlehen wird auf Grundlage spezifischer rechtlicher Bestimmungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durchgeführt. Die Förderrichtlinien und weitere relevante Informationen sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Sonstige
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Verwaltet von:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zusätzliche Partner:
Kreditinstitute, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)