IFB-Konstantdarlehen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das IFB-Konstantdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet natürliche Personen die Möglichkeit, den Bau oder Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Hamburg zu finanzieren. Das Programm zeichnet sich durch feste Darlehenskonditionen über die gesamte Laufzeit aus, was den Erwerb von Wohneigentum planungssicher und zugänglich macht. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen in Hamburg zugeschnitten, die Wohneigentum erwerben möchten.

Wer wird gefördert

Das IFB-Konstantdarlehen unterstützt natürliche Personen beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Die Förderung zielt darauf ab, den Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in der Hansestadt zu ermöglichen und zu erleichtern.

Was wird gefördert

Das IFB-Konstantdarlehen fördert den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Es werden verschiedene Kostenkategorien berücksichtigt, während die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen ausgeschlossen ist. Die Förderung kann für Projekte in der Planungs- und Umsetzungsphase genutzt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens mit festen Konditionen für die gesamte Laufzeit. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 100.000 € pro Wohneinheit, womit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden können. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 25 Jahre inklusive eines tilgungsfreien Anlaufjahres.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme des IFB-Konstantdarlehens gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, Kooperationspartner, Eigenleistung und Besicherung. Es ist unerlässlich, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist und die Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers nachgewiesen wird.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für das IFB-Konstantdarlehen erfolgt über ein Finanzierungsinstitut der Wahl des Antragstellers, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg haben muss. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Die IFB Hamburg berät und begleitet das Antragsverfahren.

Rechtsgrundlage

Das IFB-Konstantdarlehen wird auf Grundlage spezifischer rechtlicher Bestimmungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durchgeführt. Die Förderrichtlinien und weitere relevante Informationen sind öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Zusätzliche Partner:

Kreditinstitute, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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