Selbstgenutztes Wohneigentum

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Privathaushalte beim Neubau oder erstmaligen Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Programm bietet zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse für energiesparendes Bauen sowie Aufwendungsdarlehen, um die anfängliche Belastung zu mindern und den Erwerb für einkommensberechtigte Personen zu ermöglichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Hamburg geleistet.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen in Hamburg, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, um ihnen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu ermöglichen. Es berücksichtigt dabei die familiären Verhältnisse und besondere Bedürfnisse.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt den Neubau und den Erstkauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg, insbesondere unter Berücksichtigung von Energieeffizienzstandards. Es umfasst verschiedene Maßnahmen und spezifische Standards für energiesparendes Bauen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung besteht aus einer Kombination von zinsverbilligten Darlehen, Familien- und Schwerbehindertenzuschlägen, Aufwendungsdarlehen und Zuschüssen für energiesparendes Bauen. Die Höhe der Unterstützung hängt maßgeblich von der Haushaltszusammensetzung, dem Einkommen und dem erreichten Energiestandard ab.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Einkommens-, Eigenkapital- und Objektanforderungen. Der Antrag muss vor Baubeginn erfolgen und die Tragfähigkeit der finanziellen Belastung muss nachgewiesen werden. Besondere Regelungen betreffen den Kaufpreis bei Ersterwerb und die Vereinbarkeit mit anderen Fördermitteln.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung ist bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und entsprechend dem Baufortschritt, wobei die IFB Hamburg die Entscheidung über die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Mittel trifft.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Förderrichtlinie für selbstgenutztes Wohneigentum", die auf dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz fußt und die Anwendung der EU-Beihilferegelungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse berücksichtigt.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.050 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Hamburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freie und Hansestadt Hamburg

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Zusätzliche Partner:

KfW, BAFA, Enterprise Europe Network Hamburg – Schleswig-Holstein

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