Förderungsergänzende Finanzierungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet ergänzende Finanzierungen für Darlehensnehmer, die bereits eine Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen. Dieses Programm dient der Stabilisierung bestehender Finanzierungen, ermöglicht Umschuldungen und unterstützt zusätzliche wohnungsbezogene Maßnahmen in Hamburg. Es zielt darauf ab, die Finanzierung im Wohnungsbau umfassend zu sichern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumliche Abdeckung

Das Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) richtet sich an Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen, die bereits eine Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen. Es zielt darauf ab, ergänzende Finanzierungslösungen für den Wohnungsbau in Hamburg bereitzustellen. Ziel ist es, die Verwaltung von Wohnraum sicherzustellen und finanzielle Engpässe bei bestehenden Förderungen zu überbrücken.

Was wird gefördert: Projektarten und Thematik

Das Programm der IFB Hamburg bietet ergänzende Finanzierungen für eine Vielzahl von Maßnahmen im Wohnungsbau. Dies umfasst unter anderem die Prolongation von Baudarlehen, Umschuldungen bei finanziellen Engpässen sowie die Mitfinanzierung von frei finanzierten Wohnungen, Kleingewerbe, sozialen Einrichtungen und notwendigen Tiefgaragen im Rahmen von Neubauprojekten. Weiterhin werden Anschlussfinanzierungen für KfW-Darlehen und die Umstellung bestehender Eigenheimfinanzierungen unterstützt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, deren Höhe und Konditionen von der Art und dem Umfang der jeweiligen Finanzierungsmaßnahme abhängen und bei der IFB Hamburg zu erfragen sind. Die Darlehen haben in der Regel eine feste Zinsbindung von 10 Jahren und Laufzeiten, die je nach Maßnahme variieren, oft bis zu 30 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der ergänzenden Finanzierungen der IFB Hamburg ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter rechtliche Voraussetzungen wie die Beihilferechtskonformität, die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie die dauerhafte Tragbarkeit der Finanzierungsbelastungen. Eine Pflicht zur Zusammenarbeit in Konsortien besteht nicht, und die IFB Hamburg entscheidet über die Vergabe der Mittel nach eigenem Ermessen.

Antragsverfahren

Der Antrag für ergänzende Finanzierungen ist bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unter Verwendung der dafür vorgesehenen Antragsformulare einzureichen. Die IFB Hamburg entscheidet über die Bewilligung nach ihrem Ermessen und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Es gibt keine spezifischen Fristen, da das Programm als bedarfsorientiertes Schema kontinuierlich läuft.

Rechtsgrundlage

Die ergänzenden Finanzierungen der IFB Hamburg basieren auf der "Förderrichtlinie Förderungsergänzende Finanzierungen", die am 01. Mai 2019 in Kraft trat. Ergänzt wird diese durch übergeordnete europäische Beihilferegeln und interne Vorgaben der IFB Hamburg, die die faire und beihilferechtlich konforme Ausgestaltung der Darlehen sicherstellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Housing & Modernization

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Lokal

Finanzierende Stelle:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Verwaltet von:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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