Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen sowie im Handwerk und bei Freien Berufen unterstützt. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft dieser Unternehmen zu stärken, indem es Zuschüsse für technologisch anspruchsvolle Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie für deren Markteinführung und den Aufbau von Innovationsnetzwerken bereitstellt.
Wer wird gefördert
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie weitere mittelständische Unternehmen in Deutschland bei ihren Innovationsaktivitäten. Darüber hinaus sind auch Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner oder Netzwerkmanagementeinrichtungen antragsberechtigt, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands nachhaltig zu stärken. Die Förderung zielt darauf ab, technologische und wirtschaftliche Risiken bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu mindern und volkswirtschaftliches Wachstum zu fördern.
Was wird gefördert
Das ZIM-Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie dazugehörige Leistungen zur Markteinführung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Es gibt keine thematischen Einschränkungen auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Die geförderten Projekte müssen ein erhebliches technisches Risiko aufweisen und darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu steigern.
Art und Umfang der Förderung
Die ZIM-Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße, Projektform (Einzel-, Kooperationsprojekt, Netzwerk, Durchführbarkeitsstudie, Markteinführung) und Standort des Unternehmens (strukturschwache Regionen).
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung durch das ZIM-Programm ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sich auf den Projektinhalt, die Zusammenarbeit, die Budgetgestaltung und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen beziehen. Projekte müssen ein hohes Innovationsniveau und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen, um gefördert zu werden. Zudem werden Anforderungen an die Antragsteller und die Projektmitarbeiter gestellt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist kontinuierlich und erfolgt elektronisch oder mittels amtlicher Vordrucke. Der Prozess umfasst die Einreichung detaillierter Unterlagen zum Projektinhalt, der Antragsteller-Darstellung und der Finanzierung. Die Entscheidungen über die Förderanträge werden nach Qualität und Vollständigkeit getroffen, wobei die Projektträger eine zentrale Rolle bei der Beratung und Abwicklung spielen.
Rechtsgrundlage
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung sowie maßgeblichen EU-Beihilfeverordnungen. Diese Rechtsgrundlagen sichern die Konformität des Programms mit nationalen und europäischen Vorschriften und gewährleisten Transparenz bei der Mittelvergabe.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
2.300.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bundesrepublik Deutschland
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
EURONORM GmbH, AiF Projekt GmbH, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Website: