Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Das Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt innovative agrarnahe Start-ups in ihrer Gründungs- und Frühfinanzierungsphase. Es bietet eine Kombination aus zinsgünstigen Nachrangdarlehen und Zuschüssen, um Ausgaben für Betriebsmittel, Marketing, Investitionen und technische Weiterentwicklung abzudecken. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die einen direkten Nutzen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, den Weinbau, Gartenbau, die Fischerei oder Aquakultur stiften und ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen.
Wer wird gefördert
Das Programm zielt darauf ab, innovative agrarnahe Start-ups in Deutschland zu unterstützen, die sich in ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase befinden. Es richtet sich an junge Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, deren Geschäftsmodelle einen direkten Nutzen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, den Weinbau, Gartenbau, die Fischerei oder Aquakultur bieten.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase agrarnaher Start-ups anfallen. Dies umfasst eine breite Palette an Kosten, von Betriebsmitteln und Marketing bis hin zu Investitionen und technischer Weiterentwicklung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Nachrangdarlehens, ergänzt durch einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für bestimmte Beratungsleistungen. Die maximale Darlehenshöhe und der Zuschussanteil sind dabei klar definiert.
Bedingungen und Anforderungen
Um für die Förderung berechtigt zu sein, müssen agrarnahe Start-ups bestimmte rechtliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, die sowohl ihre Unternehmensstruktur als auch ihr Geschäftsmodell betreffen. Dazu gehören Kriterien hinsichtlich der Unternehmensgröße, des Alters des Unternehmens und der Innovationsfähigkeit.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diese Förderung ist mehrstufig und beginnt mit der Kontaktaufnahme zur Landwirtschaftlichen Rentenbank, gefolgt von der Einreichung eines Businessplans und gegebenenfalls einem persönlichen Gespräch.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und wird durch detaillierte Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank ergänzt, die wichtige Informationen für Antragsteller enthalten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
800.000 € (Darlehen), bis zu 1.000.000 € in Ausnahmefällen; 50.000 € (Zuschuss)
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei, Aquakultur
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Skalierung, Kapazitätsaufbau, Planung, Kommerzialisierung, Piloterprobung, Machbarkeitsstudie, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Verwaltet von:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Website: