Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Hybrid

Das Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt innovative agrarnahe Start-ups in ihrer Gründungs- und Frühfinanzierungsphase. Es bietet eine Kombination aus zinsgünstigen Nachrangdarlehen und Zuschüssen, um Ausgaben für Betriebsmittel, Marketing, Investitionen und technische Weiterentwicklung abzudecken. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die einen direkten Nutzen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, den Weinbau, Gartenbau, die Fischerei oder Aquakultur stiften und ein hohes Wachstumspotenzial aufweisen.

Wer wird gefördert

Das Programm zielt darauf ab, innovative agrarnahe Start-ups in Deutschland zu unterstützen, die sich in ihrer Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase befinden. Es richtet sich an junge Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, deren Geschäftsmodelle einen direkten Nutzen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, den Weinbau, Gartenbau, die Fischerei oder Aquakultur bieten.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder der Festigung in der Frühfinanzierungsphase agrarnaher Start-ups anfallen. Dies umfasst eine breite Palette an Kosten, von Betriebsmitteln und Marketing bis hin zu Investitionen und technischer Weiterentwicklung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Nachrangdarlehens, ergänzt durch einen Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins für bestimmte Beratungsleistungen. Die maximale Darlehenshöhe und der Zuschussanteil sind dabei klar definiert.

Bedingungen und Anforderungen

Um für die Förderung berechtigt zu sein, müssen agrarnahe Start-ups bestimmte rechtliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, die sowohl ihre Unternehmensstruktur als auch ihr Geschäftsmodell betreffen. Dazu gehören Kriterien hinsichtlich der Unternehmensgröße, des Alters des Unternehmens und der Innovationsfähigkeit.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist mehrstufig und beginnt mit der Kontaktaufnahme zur Landwirtschaftlichen Rentenbank, gefolgt von der Einreichung eines Businessplans und gegebenenfalls einem persönlichen Gespräch.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und wird durch detaillierte Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank ergänzt, die wichtige Informationen für Antragsteller enthalten.

Ähnliche Programme

#Agrar Start-ups#Innovationsförderung Landwirtschaft#Landwirtschaftliche Rentenbank#Frühphasenfinanzierung#Agrar Darlehen#Unternehmensgründung Landwirtschaft#Agrar Zuschuss#Betriebsmittel Landwirtschaft#Markterschließung Agrar#Konzepte Studien Agrar#Schutzrechte Agrar#Beratung Coaching Agrar#KMU Landwirtschaft#Gründerförderung#Agrarbusiness#Innovationsgutschein#Deutschlandweite Förderung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

800.000 € (Darlehen), bis zu 1.000.000 € in Ausnahmefällen; 50.000 € (Zuschuss)

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei, Aquakultur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Skalierung, Kapazitätsaufbau, Planung, Kommerzialisierung, Piloterprobung, Machbarkeitsstudie, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Verwaltet von:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

0 x 0
XS