InvestEU (2021–2027)
Das InvestEU-Programm ist eine zentrale Initiative der Europäischen Union, die langfristige Finanzmittel bereitstellt, um die wirtschaftliche und soziale Erholung zu unterstützen. Es unterscheidet sich durch die Bereitstellung einer EU-Garantie, die Risiken für diverse Finanzierungen absichert, und zielt darauf ab, nachhaltiges Wachstum, Innovation und Digitalisierung in der EU voranzutreiben.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Abdeckung des InvestEU-Programms
Das InvestEU-Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter öffentliche und private Einrichtungen, Unternehmen jeder Größe sowie Sozialunternehmen. Die Förderung deckt geografisch die gesamte Europäische Union sowie assoziierte Drittländer ab, um Investitionen in Schlüsselbereichen wie nachhaltige Infrastruktur, Digitalisierung und soziale Projekte zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projekte, Sektoren und Kosten des InvestEU-Programms
Das InvestEU-Programm fördert eine breite Palette von Projekten, die auf die Stärkung der EU-Wirtschaft und den grünen und digitalen Wandel abzielen. Es unterstützt Investitionen in nachhaltiger Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie in KMU und soziale Projekte. Die förderfähigen Tätigkeiten umfassen ein breites Spektrum von Branchen, während bestimmte Aktivitäten ausgeschlossen sind, die nicht mit den Zielen des Programms vereinbar sind.
Art und Umfang der Förderung: Finanzierung im Rahmen des InvestEU-Programms
Das InvestEU-Programm stellt primär eine EU-Garantie bereit, die als Absicherung für verschiedene Finanzierungsarten dient. Mit einem Gesamtbudget von über 26 Milliarden Euro für die EU-Garantie bis 2027 zielt das Programm darauf ab, erhebliche private und öffentliche Investitionen zu mobilisieren. Die EU-Garantie kann die Kosten der Finanzierung senken und die Bedingungen verbessern, um Investitionen in strategische Bereiche zu fördern.
Bedingungen und Anforderungen: Leitlinien für das InvestEU-Programm
Für Antragsteller und Begünstigte des InvestEU-Programms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die den effektiven Einsatz der EU-Garantie und die Erreichung der Programmziele sicherstellen. Dazu gehören rechtliche und operative Kriterien, die Zusätzlichkeit von Investitionen sowie die genaue Definition der förderfähigen und ausgeschlossenen Aktivitäten. Die Zusammenarbeit in Konsortien ist ebenfalls geregelt, um die Effizienz und Reichweite der Projekte zu maximieren.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zum InvestEU-Programm
Der Antragsprozess für das InvestEU-Programm beinhaltet die direkte Zusammenarbeit von Projektträgern mit Durchführungspartnern, welche die Finanzierungen und Investitionen dem Investitionsausschuss zur Genehmigung vorlegen. Die Auswahl und Bewertung der Projekte erfolgen nach festgelegten Kriterien, wobei eine spezielle Bewertungsmatrix und eine Prüfung der politischen Konformität zum Einsatz kommen, um eine unabhängige und transparente Entscheidungsfindung sicherzustellen. Das InvestEU-Portal dient zudem als Plattform für Projektträger, um ihre Projekte sichtbar zu machen und Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.
Rechtsgrundlage des InvestEU-Programms
Das InvestEU-Programm ist durch eine spezifische EU-Verordnung rechtlich fundiert, die seine Ziele, Mittelausstattung und die Funktionsweise der EU-Garantie detailliert festlegt. Diese Verordnung bildet die primäre rechtliche Basis für alle Aktivitäten des Programms und wird durch weitere rechtliche Rahmenwerke ergänzt, die den Zugang zu den offiziellen Texten und die spezifischen Begriffsbestimmungen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
26.152.310.073 EUR
Förderbudget:
Gesamtbudget: 26.152.310.073 EUR für EU-Garantie (2021-2027), 430.000.000 EUR für Beratungsplattform und Portal. Davon 14.825.000.000 EUR für Maßnahmen nach Verordnung (EU) 2020/2094 und 11.327.310.073 EUR für weitere Ziele. 75% der EU-Garantie (19.614.232.554 EUR) der EIB-Gruppe zugewiesen.
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Europäische Union (alle Mitgliedstaaten), assoziierte Drittländer (EFTA/EWR, Beitrittskandidaten, ENP-Länder, weitere Drittländer)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Nationale Förderbanken, internationale Finanzierungsinstitutionen, privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, andere Wirtschaftsakteure, KMU, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, Sozialunternehmen, Start-up-Unternehmen, Behörden, Finanz- und Nichtfinanzintermediäre.
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Kommission, EIB-Gruppe, weitere Durchführungspartner
Zusätzliche Partner:
Nationale Förderbanken, Internationale Finanzierungsinstitutionen, EIB-Gruppe
Website: