Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Das Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet gewerblichen Unternehmen und Freiberuflern Bürgschaften, um fehlende Kreditsicherheiten für Investitionen und Betriebsmittel auszugleichen. Es entlastet Kreditnehmende von Risiken und ermöglicht ihnen den Zugang zu notwendigen Finanzierungen in Rheinland-Pfalz.
Wer wird gefördert?
Das Bürgschaftsprogramm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Die Förderung ist an den Standort Rheinland-Pfalz gebunden, da sowohl der Sitz des Unternehmens als auch das Vorhaben dort angesiedelt sein müssen. Ziel ist es, volks- und betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben durch die Übernahme von Kreditrisiken zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Die ISB Bürgschaften unterstützen sowohl Investitionen als auch Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaft erstreckt sich auf Kapital, Zinsen bis zu 12 Monate nach Kreditkündigung und vertragliche Provisionen. Ausgeschlossen sind hingegen Straf-, Stundungs- oder Zinseszinsen sowie Bearbeitungsgebühren und Kosten für Rechtsverfolgung. Das Programm zielt darauf ab, Projekte in unterschiedlichen Entwicklungsphasen zu ermöglichen, die der Finanzierung von Investitionen oder der Sicherung der Liquidität dienen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Ausfallbürgschaften für Kredite an. Die ISB übernimmt Bürgschaften von mindestens 2 Millionen Euro bis zu 3,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftshöhe variiert je nach Kreditart: 80 Prozent für Investitionskredite, 70 Prozent für Avalkredite und 60 Prozent für Betriebsmittelkredite.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Bürgschaft müssen sowohl Antragstellende als auch Kreditinstitute eine Reihe von Bedingungen und Pflichten erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben, strikte Sorgfaltspflichten bei der Kreditverwaltung und der Sicherheitenprüfung sowie umfassende Auskunfts- und Berichtspflichten gegenüber der ISB. Zudem sind spezifische Regelungen bezüglich Budgetverwendung und Änderungen der Kreditkonditionen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die ISB Bürgschaft erfordert eine Zusammenarbeit mit der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Der Antrag wird durch das Kreditinstitut an die ISB weitergeleitet und dort bewertet. Die ISB prüft die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit und die Erfüllung der Bedingungen. Entscheidungen über die Bürgschaftszusage und deren Bedingungen werden durch die ISB kommuniziert, wobei Fristen für die Annahme der Bürgschaft einzuhalten sind.
Rechtsgrundlage
Die ISB Bürgschaften basieren auf den "Allgemeinen Bürgschaftsbedingungen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anstalt des öffentlichen Rechts" vom Januar 2012. Diese Bedingungen sind an die beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union gebunden und teilweise durch das Land Rheinland-Pfalz rückverbürgt. Ergänzend gelten relevante Gesetze wie das Handelsgesetzbuch (HGB), das Kreditwesengesetz (KWG) und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
3.500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Kommerzialisierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Verwaltet von:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)