KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung
Der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung unterstützt größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlagern und Unternehmensnachfolgen. Das Besondere an diesem Programm ist die 50-prozentige Haftungsfreistellung für durchleitende Banken und Sparkassen, die den Zugang zu Darlehen von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben erleichtern soll. Anträge werden über die Hausbank gestellt.
Wer wird gefördert
Das Programm „KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung“ richtet sich an größere mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler im In- und Ausland. Ziel ist es, ihnen zinsgünstige Finanzierungen für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Unternehmensnachfolgen und Beteiligungen zu ermöglichen. Die Förderung ist deutschlandweit verfügbar, steht aber auch für Vorhaben im Ausland offen, wobei spezifische Bedingungen für Standorte außerhalb der EU und OECD-Hocheinkommensländer gelten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen, die sowohl langfristige Investitionen als auch kurzfristige Betriebsmittelbedarfe umfassen. Dazu gehören Anschaffungen von Anlagen und Maschinen, Immobilien, immaterielle Investitionen sowie die Finanzierung von laufenden Kosten und Unternehmensbeteiligungen. Bestimmte Vorhaben wie Umschuldungen oder reine Finanzinvestitionen sind jedoch ausgeschlossen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsbindungsfristen, abhängig vom Verwendungszweck. Der Finanzierungsumfang kann bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben betragen, wobei Betriebsmittelkredite auf 7,5 Millionen Euro limitiert sind und zusätzliche Beschränkungen basierend auf der Bilanzsumme bestehen können. Die KfW bietet eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die durchleitenden Finanzierungspartner.
Bedingungen und Anforderungen
Für Antragsteller gelten spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen, die von einer ausreichenden Unternehmenshistorie bis hin zur Kompatibilität mit Umwelt- und Sozialstandards reichen. Besondere Regelungen betreffen die Kreditbereitstellung, Tilgungsmodalitäten sowie die Einhaltung von Subventionsvorschriften. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag für den KfW-Förderkredit wird über eine Hausbank eingereicht, die diesen an die KfW weiterleitet. Die Kreditprüfung durch die KfW kann bei Erfüllung bestimmter Kriterien beschleunigt werden. Für die Antragstellung sind spezifische Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlage
Die Legitimation des KfW-Förderkredits großer Mittelstand mit Haftungsfreistellung basiert auf dem spezifischen Merkblatt der KfW. Darüber hinaus sind allgemeine rechtliche Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Subventionen und Unternehmensdefinitionen, relevant. Die offiziellen Texte und Konditionen können über verschiedene KfW-Publikationen und Online-Ressourcen eingesehen werden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
25.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Deutschland, weltweit (mit Einschränkungen für Nicht-EU-/OECD-Hocheinkommensländer)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Skalierung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
KfW Bankengruppe
Verwaltet von:
KfW Bankengruppe
Website: