Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Hybrid

Das Programm „Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnraum“ des Landes Niedersachsen unterstützt die Modernisierung und energetische Sanierung von bestehenden Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es zielt darauf ab, Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu verbessern und bezahlbar zu halten, indem es Darlehen und ergänzende Zuschüsse bereitstellt.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an juristische und natürliche Personen sowie Personenvereinigungen, die Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern modernisieren möchten. Die geförderten Wohnungen müssen anschließend Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen sind ausschließlich in Niedersachsen umsetzbar und zielen darauf ab, bezahlbaren und zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten.

Was wird gefördert?

Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und energetische Aufwertung von bestehendem Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern. Dies umfasst Maßnahmen zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards und zur Verbesserung der Wohnqualität, wobei bestimmte Kostenkategorien berücksichtigt und Eigenleistungen erwartet werden. Die Projekte befinden sich typischerweise in der Planungs- und Umsetzungsphase.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt primär in Form eines Darlehens, ergänzt durch Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen. Die Darlehenshöhe ist an die Gesamtkosten der Maßnahme gekoppelt und kann durch Tilgungsnachlässe für Haushalte mit geringem Einkommen weiter begünstigt werden. Die Laufzeit der Förderung kann langfristig sein, insbesondere durch die Bedingungen der Tilgungsnachlässe.

Bedingungen und Anforderungen

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören Altersvorgaben für die zu modernisierenden Wohnungen, die Einhaltung von Energiestandards und die Vermietung an einkommensbegrenzte Haushalte. Es sind zudem Eigenleistungen zu erbringen und weitere allgemeine Wohnraumförderbestimmungen zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine Einreichung vor dem Baubeginn bei den lokalen Wohnraumförderstellen. Informationen und Antragsunterlagen sind über das Internet verfügbar. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) dient als zentrale Anlaufstelle für weitere Auskünfte.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ist durch eine Richtlinie des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz rechtlich verankert. Weitere wichtige Grundlagen bilden das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz und zugehörige Verordnungen. Offizielle Texte sind in den jeweiligen Ministerialblättern veröffentlicht und online zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 75% der Gesamtkosten, in Ausnahmefällen bis zu 85% der Gesamtkosten. Zusätzlich 5.000 € pro barrierefrei nutzbarer Wohnung.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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