Wohnraumförderung – Allgemeine Mietwohnraumförderung
Das Land Niedersachsen unterstützte mit der Allgemeinen Mietwohnraumförderung die Schaffung von neuem Mietwohnraum sowie die Änderung und Erweiterung bestehender Gebäude. Das Programm zielte darauf ab, Mietwohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen, insbesondere auch für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, zu schaffen. Es umfasste auch die Förderung modellhafter Wohnprojekte.
Wer wird gefördert
Die allgemeine Mietwohnraumförderung des Landes Niedersachsen richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen sowie Personengesellschaften. Ziel ist die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen in ganz Niedersachsen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt den Neubau, die Änderung und Erweiterung von Mietwohnraum sowie modellhafte Wohnprojekte. Die Förderung umfasst primär den Wohnungsbau und dessen Modernisierung für definierte Zielgruppen. Die geförderten Projekte umfassen Infrastruktur-, Experimentalentwicklungs- und Produktentwicklungsphasen im Wohnbereich.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens, ergänzt durch einen Zuschuss für barrierefreie Wohnungen. Die Darlehenshöhe richtet sich nach den Gesamtkosten pro Quadratmeter und der jeweiligen Mietenstufe. Zusätzliche Tilgungsnachlässe sind für bestimmte Einkommensberechtigte vorgesehen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Wohnungseinkommensgrenzen, der Wohnungsgröße und der Mindestanzahl an Wohneinheiten. Es ist auch ein Wohnraumversorgungskonzept erforderlich, und Eigenleistungen der Antragstellenden sind vorgesehen. Weitere Bedingungen sind in den Wohnraumförderbestimmungen festgelegt.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten oder dem Abschluss eines Kaufvertrages bei den zuständigen Wohnraumförderstellen in den Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einzureichen. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bietet weitere Informationen an.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage der Allgemeinen Mietwohnraumförderung bilden Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, ergänzt durch das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz und die zugehörige Durchführungsverordnung sowie die Wohnraumförderbestimmungen. Offizielle Texte sind im Niedersächsischen Ministerialblatt und über Merkblätter der NBank zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 75% (ausnahmsweise 85%) der Gesamtkosten, je nach Mietenstufe zwischen 4.700 € und 5.100 € pro m² Wohnfläche, zusätzlich 5.000 € Zuschuss pro barrierefreier Wohnung.
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
Zuständige Wohnraumförderstelle bei der Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)