Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Wohnraumförderprogramm 2019 des Landes Niedersachsen unterstützt Eigentümer von ungebundenem Wohnraum dabei, Belegungs- und Mietbindungen zu erwerben. Ziel ist die Versorgung einkommensschwacher Haushalte und Haushalte mit besonderen Wohnraumversorgungsschwierigkeiten durch die Sicherung bezahlbaren Wohnraums im Bestand.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Eigentümer von ungebundenem Wohnraum in Niedersachsen, um die Wohnraumversorgung für Haushalte mit geringem Einkommen oder besonderen Schwierigkeiten zu verbessern. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum im bestehenden Bestand zu sichern und so die soziale Wohnraumversorgung zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von fünf- oder zehnjährigen Belegungs- und Mietbindungen an Mietwohnungen. Die zu fördernden Wohnungen müssen bestimmte Qualitäts- und Angemessenheitskriterien erfüllen und dürfen zuvor nicht mit Wohnraumfördermitteln oder anderen öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Dauer der eingegangenen Bindung (fünf oder zehn Jahre) und der Wohnfläche der Immobilie bemisst. Dies bietet Eigentümern eine feste finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung von sozial gebundenem Wohnraum.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderfähigkeit der Wohnungen gelten spezifische Kriterien hinsichtlich Ausstattung, Größe und Nutzungsstatus. Es muss sich um freien, in sich abgeschlossenen Wohnraum handeln, der nicht bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert wurde. Zusätzlich sind die allgemeinen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) zu beachten.

Antragsverfahren

Interessierte Eigentümer müssen ihre Anträge bei der zuständigen Wohnraumförderstelle in ihrer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung einreichen. Weiterführende Informationen und die erforderlichen Antragsunterlagen können über die Websites der NBank und der Wohnraumförderstellen abgerufen werden.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ist auf der Grundlage von Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) etabliert. Ergänzende Informationen bietet ein Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2,00 €/m²/Monat (5 Jahre), 2,50 €/m²/Monat (10 Jahre)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), zuständige Wohnraumförderstellen

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