Studien und kleine Maßnahmen nach Wettbewerbsverfahren des Netzwerkes (Richtlinie Netzwerk Stadt/Land)
Das Programm "Netzwerk Stadt/Land" des Landes Sachsen-Anhalt bietet Zuschüsse für Studien sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben zur nachhaltigen Stärkung ländlicher Räume. Es zeichnet sich durch ein wettbewerbsbasiertes Auswahlverfahren aus und zielt darauf ab, die Eigenkräfte ländlicher Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu unterstützen und zukunftssichernde Maßnahmen in verschiedenen Themenfeldern zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel beschreibt, welche Personen und Organisationen für das Programm "Netzwerk Stadt/Land" in Sachsen-Anhalt förderberechtigt sind, wo die Projekte geografisch angesiedelt sein müssen und welche übergeordneten Ziele mit der Förderung verfolgt werden. Es richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen möchten.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beleuchtet die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms "Netzwerk Stadt/Land" förderfähig sind. Es werden die thematischen Bereiche, die Art der förderfähigen Ausgaben und die Entwicklungsstadien der unterstützten Projekte detailliert beschrieben, um ein klares Bild der inhaltlichen Ausrichtung des Programms zu vermitteln.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die finanzielle Unterstützung, die durch das Programm "Netzwerk Stadt/Land" gewährt wird. Es werden die Art des Finanzinstruments, die maximale Förderhöhe sowie die Regelungen zur Projektlaufzeit erläutert.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen des Programms "Netzwerk Stadt/Land" in Sachsen-Anhalt erfüllen müssen. Dies umfasst Voraussetzungen für die Antragstellung, mögliche Konsortiumsbedingungen sowie relevante Beihilferegelungen und allgemeine Bestimmungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für das Programm "Netzwerk Stadt/Land". Es werden die Schritte von der Vorbereitung über die Einreichung bis zur Auswahl und Bewilligung der Projekte erläutert, um Transparenz im Prozess zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen dar, auf denen das Förderprogramm "Netzwerk Stadt/Land" basiert. Es werden die maßgeblichen Verordnungen und Richtlinien genannt, die das Programm autorisieren und dessen Durchführung steuern, sowie Hinweise zur Verfügbarkeit dieser Dokumente gegeben.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200.000 €
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Bauwesen und Baustoffe, Verkehr und Logistik, Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Kommunale Entwicklung, Umweltschutz, Ressourcenschonung, Soziales, Kulturelles, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Gewerbe, Agrarstruktur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Zusätzliche Partner:
Netzwerk Stadt/Land, Europäische Union (EU)
Website: