NRW.BANK.Sportstätten
Das Programm NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für Investitionen in ihre Sportstätteninfrastruktur. Es zielt darauf ab, den Erhalt und Ausbau von Sportstätten zu unterstützen und eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der KfW Bankengruppe.
Wer wird gefördert
Das Programm NRW.BANK.Sportstätten richtet sich an gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die in ihre Sportstätteninfrastruktur investieren möchten. Ziel ist es, den Erhalt und Ausbau dieser Sportstätten zu sichern und somit die Sportlandschaft in NRW langfristig zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm NRW.BANK.Sportstätten fördert gezielt Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur von gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst verschiedene Bau- und Erwerbsmaßnahmen sowie damit verbundene Kosten, die einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Bestimmte Materialien und fossile Energieträger sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung durch das Programm NRW.BANK.Sportstätten erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten finanziert werden, wobei der Höchstbetrag bei 10 Millionen Euro pro Antragsteller liegt. Das Darlehen kann für Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren gewährt werden, inklusive tilgungsfreier Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme des NRW.BANK.Sportstätten-Darlehens gelten spezifische Voraussetzungen. Antragsteller müssen die ESG-Fördervoraussetzungen beachten und Mehrjahresvorhaben in definierte Bauabschnitte gliedern. Bestimmte Vorhaben wie die Verwendung von Gummigranulat aus Altreifen oder die Nutzung fossiler Brennstoffe sind explizit ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag für das NRW.BANK.Sportstätten-Darlehen ist über eine Hausbank vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Über die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet ein Arbeitsausschuss, der sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammensetzt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten basiert auf einem spezifischen Merkblatt und ist eine Gemeinschaftsaktion des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK und der KfW Bankengruppe. Es wird durch das KfW-Programm "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" refinanziert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sportinfrastruktur
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
NRW.BANK, Land Nordrhein-Westfalen, KfW Bankengruppe
Verwaltet von:
NRW.BANK
Zusätzliche Partner:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V., Stadt-/Kreissportbund, Sportfachverband
Website: