progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Wärme- und Kältenetze

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt über das progres.nrw-Programm Investitionen in energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Unternehmen mit Sitz in NRW können Zuschüsse für den Neu- und Ausbau, die Verdichtung sowie für Anlagen zur Wärmeauskopplung und innovative Systemkomponenten erhalten. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Wer wird gefördert: Antragsteller, Geografie und Ziele

Das progres.nrw-Programm richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, die Vorhaben im Bereich energieeffizienter Wärme- und Kältenetze umsetzen möchten. Das übergeordnete Ziel ist der Neu- und Ausbau sowie die Modernisierung dieser Netze, um die Energieeffizienz zu steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was wird gefördert: Maßnahmen, Kosten und Projektphasen

Das Programm progres.nrw – Programmbereich Wärme- und Kältenetze fördert ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dazu gehören der Neubau und die Verdichtung von Netzen, die Integration von Anlagen zur Wärmeauskopplung und thermischen Speichern sowie innovative Systemkomponenten und Studien.

Art und Umfang der Förderung: Finanzinstrument, Höhe und Dauer

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei eine Bagatellgrenze von 100.000 Euro gilt.

Bedingungen und Anforderungen: Regularien und Auflagen

Die Förderung unterliegt spezifischen Antrags- und Bewilligungsvoraussetzungen sowie den Regelungen der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Wichtig sind auch Kumulierungsvorgaben mit anderen öffentlichen Zuwendungen und Transparenzpflichten.

Antragsverfahren: Prozess und Auswahl

Der Antrag ist schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen. Die Bewilligungsbehörde ist für das gesamte Verfahren von der Bewilligung bis zur Abrechnung zuständig und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm progres.nrw – Programmbereich Wärme- und Kältenetze basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Dezember 2020. Es integriert sowohl landesrechtliche als auch europäische Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Energy Production and Supply

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Infrastruktur, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von:

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

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