Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) des Freistaats Bayern unterstützte bayerische Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Bäder. Das Programm zielte darauf ab, den Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu sichern, indem es Investitionen in Schwimmbäder förderte, die für Schulschwimmen oder Schwimmkurse genutzt werden. Es bot finanzielle Unterstützung, wenn keine anderen staatlichen Förderprogramme greifen.
Wer wird gefördert
Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) unterstützte bayerische Kommunen und kommunale Zweckverbände dabei, ihre Schwimmbäder zu erhalten und zu modernisieren. Die Förderung zielte darauf ab, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Bayern zu sichern.
Was wird gefördert
Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung konzentrierte sich auf Investitionen in kommunale Bäder, die für Schulschwimmen und Schwimmkurse genutzt wurden. Förderfähig waren Sanierungs-, Modernisierungs- und barrierefreie Umgestaltungsmaßnahmen, aber auch Ersatzneubauten unter bestimmten Bedingungen.
Art und Umfang der Förderung
Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung gewährte bayerischen Kommunen Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Bädersanierungsprojekte. Die Höhe der Förderung war von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune abhängig und konnte durch einen Bonus für interkommunale Zusammenarbeit erhöht werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung galten spezifische Bedingungen bezüglich des Vorhabens, der Eigenbeteiligung und der Einhaltung von Vorschriften. Dazu gehörten die Sicherstellung der Finanzierung vor Baubeginn und die Berücksichtigung von Barrierefreiheit.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung musste vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, wobei die vollständigen Unterlagen für die Reihenfolge der Bearbeitung entscheidend waren. Der Bewilligungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn waren Voraussetzung für den Start der Bauarbeiten.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Sonderprogramms Schwimmbadförderung bildeten die "Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (SPSF)" vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
4.000.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Public Sector Entities
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: