Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) des Freistaats Bayern unterstützte bayerische Kommunen bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Bäder. Das Programm zielte darauf ab, den Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu sichern, indem es Investitionen in Schwimmbäder förderte, die für Schulschwimmen oder Schwimmkurse genutzt werden. Es bot finanzielle Unterstützung, wenn keine anderen staatlichen Förderprogramme greifen.

Wer wird gefördert

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) unterstützte bayerische Kommunen und kommunale Zweckverbände dabei, ihre Schwimmbäder zu erhalten und zu modernisieren. Die Förderung zielte darauf ab, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Bayern zu sichern.

Was wird gefördert

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung konzentrierte sich auf Investitionen in kommunale Bäder, die für Schulschwimmen und Schwimmkurse genutzt wurden. Förderfähig waren Sanierungs-, Modernisierungs- und barrierefreie Umgestaltungsmaßnahmen, aber auch Ersatzneubauten unter bestimmten Bedingungen.

Art und Umfang der Förderung

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung gewährte bayerischen Kommunen Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Bädersanierungsprojekte. Die Höhe der Förderung war von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune abhängig und konnte durch einen Bonus für interkommunale Zusammenarbeit erhöht werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung galten spezifische Bedingungen bezüglich des Vorhabens, der Eigenbeteiligung und der Einhaltung von Vorschriften. Dazu gehörten die Sicherstellung der Finanzierung vor Baubeginn und die Berücksichtigung von Barrierefreiheit.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung musste vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, wobei die vollständigen Unterlagen für die Reihenfolge der Bearbeitung entscheidend waren. Der Bewilligungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn waren Voraussetzung für den Start der Bauarbeiten.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des Sonderprogramms Schwimmbadförderung bildeten die "Richtlinien für das Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (SPSF)" vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, ergänzt durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Public Sector Entities

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Website:

BayernPortal

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