Umweltzulage Wald (UZW)
Die Umweltzulage Wald (UZW) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste bei der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten gewährt. Dieses Programm unterstützt die naturnahe Waldwirtschaft und den Schutz der Waldlebensraumtypen in diesen besonderen Schutzgebieten.
Wer wird gefördert: Waldbesitzer in Baden-Württemberg
Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union, die Eigentümer von Waldflächen in Baden-Württemberg sind. Ziel ist es, finanzielle Nachteile auszugleichen, die bei der naturnahen Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten entstehen. Die Förderung soll den Schutz und Erhalt dieser besonderen Waldlebensraumtypen sicherstellen.
Was wird gefördert: Naturnahe Waldwirtschaft in Natura 2000-Gebieten
Die Förderung konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten. Sie unterstützt Maßnahmen, die den Erhalt spezifischer Waldlebensraumtypen fördern und ausgleichen, dass dabei zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste entstehen. Die Pflege der Waldflächen muss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen und naturnahen Waldwirtschaft entsprechen.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss und bietet Waldbesitzern in Baden-Württemberg eine jährliche Flächenprämie. Die Höhe der Zuwendung ist pro Hektar festgelegt, wobei eine Mindestauszahlung pro Antragstellenden gewährleistet wird.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Umweltzulage Wald müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die von der Eigentumsstruktur der Waldflächen bis hin zur Einhaltung naturschutzfachlicher Auflagen reichen. Zudem sind spezifische Regelungen bezüglich der De-minimis-Beihilfen zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf die Umweltzulage Wald muss elektronisch über FIONA eingereicht werden. Es sind bestimmte Fristen und Angaben zu beachten, um eine reibungslose Bearbeitung und Bewilligung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Die Umweltzulage Wald basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Die rechtliche Grundlage erstreckt sich über Landesgesetze sowie diverse EU-Verordnungen, die den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Beihilferegelungen betreffen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
50,00 € pro Hektar (mind. 150,00 € pro Antrag)
Offen bis:
31.12.2021
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständige untere Landwirtschaftsbehörde in Baden-Württemberg