Waldumweltmaßnahmen
Das Programm „Waldumweltmaßnahmen“ in Thüringen unterstützt Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse dabei, die biologische Vielfalt in Wäldern, insbesondere in NATURA-2000-Gebieten und traditionell bewirtschafteten Wäldern, zu erhalten und zu entwickeln. Es bietet Zuschüsse als Ausgleich für Bewirtschaftungsnachteile und fördert nachhaltige Waldpflege.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Abdeckung
Das Förderprogramm „Waldumweltmaßnahmen“ richtet sich an Besitzerinnen und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Thüringen. Ziel ist es, den Erhalt und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Waldlebensräumen, insbesondere in NATURA-2000-Gebieten und traditionell bewirtschafteten Wäldern, zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projektarten und Maßnahmen
Das Förderprogramm „Waldumweltmaßnahmen“ unterstützt gezielte Maßnahmen, die der Erhaltung und Entwicklung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert dienen. Dazu gehören der Ausgleich von Bewirtschaftungsnachteilen in Schutzgebieten sowie die Anwendung traditioneller Waldbewirtschaftungsformen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art der Maßnahme und der Fläche richtet. Der jährliche Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und die Verpflichtung läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllt werden, darunter der Besitz der Flächen, die Einhaltung naturschutzrelevanter Standards und ggf. die Vorlage eines Waldbewirtschaftungsplans. Es gelten klare Regeln für die Antragstellung und die Einhaltung der Verpflichtungen.
Antragsverfahren: Ablauf und Entscheidung
Das Antragsverfahren für „Waldumweltmaßnahmen“ erfolgt ausschließlich online über das Portal PORTIA und ist an den jährlichen landwirtschaftlichen Sammelantrag gebunden. Die Bewilligung erfolgt durch die Landesforstanstalt nach Prüfung der Unterlagen und Einhaltung der Voraussetzungen, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierung
Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie „Waldumweltmaßnahmen“ vom 24. Januar 2024 und ist in den GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland 2023 bis 2027 eingebettet. Es unterliegt einer Vielzahl europäischer und nationaler Verordnungen und Gesetze, die seine Finanzierung, Verwaltung und Zielsetzung regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
200,00 € pro ha pro Jahr
Einsendeschluss:
15.05.2025
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Verwaltet von:
Landesforstanstalt Thüringen (Forstamt Frauenwald)
Website: