Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine (RL MoWo NRW 2023)
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützte mit der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für Schutzsuchende die Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für aus der Ukraine vertriebene Personen oder andere Schutzsuchende. Das Programm bot Darlehen für Neubauprojekte und Zuschüsse für Instandsetzung oder den Ankauf von Zweckbindungen, um bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtete sich an verschiedene Personen und Organisationen, die Wohnraum für Schutzsuchende in Nordrhein-Westfalen schaffen oder herrichten wollten. Das Hauptziel war, die Unterbringung von Vertriebenen aus der Ukraine oder anderen Schutzsuchenden durch die Bereitstellung von geeignetem Wohnraum zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützte verschiedene Maßnahmen zur Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum für Schutzsuchende. Dazu zählten der Neubau, die Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie die Instandsetzung und Teilmodernisierung bestehender Wohnungen. Auch der Erwerb von Zweckbindungen an leerstehenden oder bald freiwerdenden Wohnungen war förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte in Form von Darlehen für die Neuschaffung von Wohnraum und als Zuschüsse für die Herrichtung von Wohnraum sowie den Ankauf von Zweckbindungen. Die Höhe der Förderung variierte je nach Standort und Art der Maßnahme.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Förderungen waren an spezifische rechtliche und qualitative Bedingungen geknüpft, um die nachhaltige und bedarfsgerechte Nutzung des geschaffenen Wohnraums sicherzustellen. Dies umfasste Vorgaben zur Qualität, zur Finanzierung, zur Belegung sowie zum Ausschluss einer Doppelförderung.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung musste vor Beginn des Vorhabens beim zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Das Verfahren orientierte sich an den allgemeinen Regelungen der Wohnraumförderbestimmungen NRW.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basierte auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, die durch weitere Gesetze und Erlasse zur Wohnraumförderung in NRW ergänzt wurde. Diese Dokumente bildeten den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Fördermittel.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Grunddarlehen 3.010 bis 3.390 Euro pro Quadratmeter; Zuschuss Herrichtung max. 850 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche; Zuschuss Zweckbindung 1,00 bis 3,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Wohnungsbau, Gesundheit & Soziales, Kommunen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Prozessoptimierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Zuständiges Amt für Wohnungswesen bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung
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